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Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Jugendkammer am Landgericht Ausgburg hat am vergangenen Freitag einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, dem vorgeworfen worden war, mit einem Beil auf seine Nachbarn losgegangen zu sein. Im Juli letzten Jahres hatte es vor de Anwesen des Angeklagten und seiner beiden Opfer Streit um die Parkplätze vor dem Haus gegeben. Der Angeklagte soll anch Auffassung des Gerichts daraufhin mit einem Beil auf seine beiden Nachbarn losgegangen sein und einem der Beiden fast ein Ohr abgetrennt zu haben. Das Landgericht Ausgburg schenkte damit der Einlassung des Angeklagten keinen Glauben, er sei der Angegriffene und habe nur in Notwehr gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen Notwehr.

Angesichts des Umstandes, daß das Gesetz einen Strafahmen von bis zu 10 Jahren für einen Fall der gefährlichen Körperverletzung vorsieht, ist der Ageklagte immer noch recht günstig davon gekommen. Er hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und auf eine Aufhebung des Urteils zu hoffen.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
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