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Fast € 6.000 Geldstrafe für Kopfstoß auf Volksfest

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Amtsgericht aus dem Münchner Umland hat gerade einem 29-jährigen Handwerker einen Strafbefehl über fast € 6.000 wegen Körperverletzung geschickt. Dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) wird vorgeworfen, letztes Jahr auf einem Volksfest einen anderen Besucher einen Kopfstoß versetzt zu haben und dabei einen Schneidezahn gebrochen und Prellungen im Gesicht sowie eine Gehirnerschütterung bei dem Verletzten verursacht zu haben. Der Angeklagte möchte den Strafbefehl nicht ungeprüft hinnehmen und Einspruch eingelegt. Daher wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht folgen, in der der Angeklagte zu Wort kommen wird sowie der Verletzte und weitere Zeugen. Sollte es der Staatsanwaltschaft gelingen, den Tatnachweis zu führen, könnte der Angeklagte die Strafe dadurch vermindern, dass er dem Geschädigten Wiedergutmachung leistet.

11. Februar 2016/von Florian Schneider
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