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Auf Berufung folgt Bewährung

Eigentumsdelikte

Die Berufungskammer des Landgerichts München II hat am Dienstag einen früheren Angestellten eines Edeka-Marktes aus dem Umland zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil eines Amtsgerichts aus dem Münchner Umland aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem knapp Vierzigjährigen war seinerzeit von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, während seiner Zeit als Angestellter eines Edeka-Marktes die Kasse der Postfiliale in dem Markt um mehr als dreißigtausend Euro erleichtert zu haben, indem er diese Summe in kleinen Beträgen entnommen hatte. Das Amtsgericht hatte ihn daraufhin letztes Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II im Herbst diesen Jahres hatte der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) sich dann zu einem Geständnis durchgerungen und daraufhin eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf   Bewährung erreicht. 

27. Oktober 2015/von Florian Schneider
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