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Freisprüche vor dem Landgericht Traunstein

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Große Strafkammer am Landgericht Traunstein hat am 04.11.2010 die Angeklagten im sogenannten Hells-Angels-Prozeß in Traunstein freigesprochen.

Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Koblenz wegen des Vorwurfs des Überfalles auf einen rumänischen Geschäftsmann im letzten Jahr in Reit im Winkl: Einer der drei Angeklagten, ein 61 jähriger Rumäniendeutscher, war im Verdacht gestanden, wegen eines jahrelangen Streits mit dem Opfer, einem 54 jährigen Landsmann, Mitglieder der Hells Angels angeheuert zu haben, um seinen geschäftlichen Kontrahenten in Reit im Winkl zu überfallen und auszurauben. Der 61 jährige hatte im Jahr 2000 aus einem Aktiengeschäft Forderungen gegen das Opfer und war in zahlreichen Zivilprozessen mit der Durchsetzung dieser Forderungen auf legalem Wege gescheitert. Aus diesem Grund soll er die beiden Mitangeklagten angeheuert und das Opfer ausgeraubt haben.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Traunstein bis zum Ende des Verfahrens an ihrem Vorwurf festhielt und eine Verurteilung forderte sahen die Verteidiger und die Große Strafkammer die Beweislage als viel zu dünn an. Das Landgericht Traunstein sprach daher die Drei am Donnerstag, den 04.11.10, wegen seiner Zweifel an der Schuld der Angeklagten frei. Außerdem erhalten die Angeklagten eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

12. November 2010/von Florian Schneider
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