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Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 67-jährigen Augsburger wegen Erpressung seiner ehemaligen Lebensgefährtin nur zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro.

Der 67 jährige Rentner hatte seiner ehemaligen Freundin schriftlich damit gedroht, ein kompromittierendes Sexvideo mit ihr zu veröffentlichen, falls sie nicht eine Sicherungshypothek über 20.000 Euro zurücknehme, die ihn belaste. Das Video gab es zwar gar nicht, die 69 jährige befolgte seinen Wunsch nicht und ließ sich nicht erpressen, – obwohl sie von der Existenz des Videos ausging, – sondern zeigte den Erpresser an.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
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