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Keine Belehrung durch Polizei über Zeugenrechte für Angehörige

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Betäubungsmittelgesetz

Ein Mittvierziger aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt letzte Woche wenig erfreulichen Besuch von einer ganzen Horde Polizeibeamten in seiner Wohnung: Dem Vater von vier Kindern wird nicht nur vorgeworfen, illegale Waffen besessen zu haben, sondern vor allem auch, Drogen an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Der Einsatz von zahlreichen Beamten in einer nur von einer sechsköpfigen Familie bewohnten Wohnung rechtfertigt sich daher aus der Sicht der Polizei nicht nur durch den Verdacht des Besitzes illegaler Waffen, sondern vor allem durch die Absicht der Ermittler, im Rahmen des „Überraschungsangriffs“ auf den beschudigten Familienvater zu verhindern, dass er seine Kinder und seine Frau an Angaben gegenüber den Beamten zu hindern. Die Ehefrau und vor allem die 16-jährige Tochter wurden daher sofort nach dem Einmarsch in die Wohnung zur Seite genommen und vernommen. Vor lauter Schrecken machten die Beiden ohne zu zögern Angaben, über ihr Auskunftsverweigerungsrecht waren sie selbstverständlich nicht belehrt worden. Angesichts des Umstandes, dass es sich bei den Drogen um ein Kokaingemisch gehandelt haben soll, dürfte die gesetzliche Mindeststrafe von 1 Jahr für den Beschuldigten deutlich überschritten werden, sollte sich der Tatvorwurf im Rahmen der Ermittlungen bestätigen.

23. April 2015/von Florian Schneider
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