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Nur viereinhalb Jahre Haft für Drogenhandel im großen Stil

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Das Landgericht Landshut verurteilte im August einen Pizzabäcker aus Erding nur zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, obwohl sich der Angeklagte über Jahre hinweg monatlich zwischen 200 Gramm und einem Kilo Kokain in seiner Pizzeria in Klettham bei Erding liefern ließ.

Ganz offenkundig wegen privater Schwierigkeiten hatte der Gastronom im Jahre 2006 begonnen, Koks zu konsumieren. Von einem Lieferanten aus Dachau bezog er den Stoff. Den konsumierte der Pizzabäcker jedoch nicht nur selbst, sondern lieferte ihn auch an ausgewählte Kunden seines Lokals, die er unter dem Deckmantel des Trüffelverkaufs belieferte. Auch seine Angestellten betrieben mit dem Kokain einen schwunghaften Handel und belieferten ihrerseits verschiedene Kunden. Die Drogenfahndung entdeckte den Drogenring durch eine Überwachung des Lokals seit dem Jahre 2009.

Während seine Angestellten frühzeitig gestanden und auspackten hatte der Gastronom selbst lange geschwiegen. Nur das umfassende Geständnis und vor allem ausführliche Informationen über seine Kontakte hatten den Wirt vor einer sehr langen Freiheitsstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bewahrt: Nach dem Gesetz hätte dem Landgericht ein Strafrahmen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung gestanden. Er hatte jedoch wohl gerade noch rechtzeitig von der sog. ?Kronzeugenregelung? des BtmG Gebrauch gemacht, das eine erhebliche Strafmilderung für Täte vorsieht, die der Polizei bei der Aufklärung weiterer Straftaten und ?täter behilflich sind. Der Gastronom entschloß sich daher auch dazu, auszupacken, und verriet seine Kontakte zur italienischen Mafia, so daß die Polizei bereits zwei Mafiosi inhaftieren konnte

24. September 2010/von Florian Schneider
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