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Containern ist strafbar

Eigentumsdelikte

Containern ist strafbar. Und bleibt strafbar. So haben es inzwischen nicht nur einige Amtsgerichte entschieden. Sondern soeben auch das Bayerische Oberste Landesgericht.

Die höchste bayerische Gerichtsinstanz hat gesprochen.

In dem aktuellen Fall waren letztes Jahr zwei Studentinnen aus Olching bei München von der Polizei beim „Containern“ erwischt worden. Sie hatten aus den Mülltonnen eines Supermarktes noch eßbare Lebensmittel herausgefischt. Die beiden Mädels waren der Auffassung, dass viele der weggeworfenen Lebensmittel noch verwendbar sind. Eine Meinung, die viele inzwischen teilen. DIe Polizei hatte gegen sie jedoch Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Und die Staatsanwaltschaft München II hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt. Der Srafrichter hatte diesen Strafbefehl erlassen, die Mädels hatten Einspruch eingelegt. 

In der Hauptverhandlung vor dem AG Fürstenfeldbruck hatte der Amtsrichter die Beiden dann wegen Diebstahls verurteilt.

Die Studentinnen hatten die Sache aber immer noch nicht auf sich beruhen lassen wollen und Revision eingelegt. Diese ist soeben verbeschieden worden. Das vor Jahren abgeschaffte und soeben wieder zum Leben erweckte Bayerische Oberste Landesgericht wies die Revision ab. Die Begründung ist nach ersten Medienberichten so kurz wie einleuchtend.

Containern ist strafbar. Weil es sich um Diebstahl handelt.

Die sehr gut nachvollziehbare Motivation der beiden jungen Frauen ändert an diesem Tatbestand rein gar nix. Sie hat nur Einfluß auf das Strafmaß. Der Tatbestand des Diebstahls ist nun mal in dem Moment erfüllt, wo ein Täter sich eine fremde bewegliche Sache in Zueignungsabsicht aneignet. Grundkurs Strafrecht, 3. Semester des Jurastudiums. Die Supermärkte haben nach landläufiger Rechtsauffassung ihren Gewahrsam an den Lebensmitteln durch das Wegwerfen nicht aufgegeben. Sie bleiben Besitzer und Gewahrsamsinhaber. Wer sich diese Lebensmittel aneignet stiehlt. So ist das!

Zusätzlich ist oft auch der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.

Denn der Zugang zu den Mülltonnen eines Supermarktes ist in der Regel nur durch Betreten des Geländes des Supermarktes möglich. Zäune und Sperrgitter müssen überwunden werden. Die Supermärkte halten an diesem ihrem Recht fest. Sie stellen in der Regel Strafanträge. Erst durch diese Strafanträge kann die Polizei tätig werden.

Die Problematik liegt also nicht nur in der Rechtslage. Sie ist  auch dem Strafverfolgungsinteresse der Supermärkte geschuldet.

Die stellen meist Strafantrag. Von dieser Praxis wollen die Supermärkte nicht lassen. Denn sie wollen nicht nur keine Besucher ihrer Mülltonnen. Sie wollen vor allem ihre Waren tagsüber verkaufen. Und eventuell auch die Möglichkeit haben, noch genießbare Lebensmittel billiger herzugeben. Auf jeden Fall wollen sie die Besucher in ihren Läden und sie wollen Umsatz machen. Dies alles ist gut nachvollziehbar und das gute Recht der Supermärkte. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass viel zu viel weggeworfen wird!

Die Lösung des Problems könnte nur in der Änderung dieser Praxis der Supermärkte liegen.

Wird kein Strafantrag gestellt geschieht auch keine Strafverfolgung. Die Polizei sieht dann keinen Anlaß dazu, einzuschreiten.

 

15. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-15 13:14:242019-10-15 13:14:24Containern ist strafbar
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb
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