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Haftbefehl wegen Arrest

Jugendliche - Heranwachsende

Die neueste Post ließ keinen Zweifel mehr. Der Arrest des Jugendgerichts muss nun angetreten werden. Die neunzehnjährige Münchnerin fand in ihrem Briefkasten die unmissverständliche Benachrichtigung. Das Münchner Jugendgericht hatte gegen sie einen Haftbefehl wegen Arrestes erlassen. 

Ein Haftbefehl wegen Arrest wird grundsätzlich nur dann erlassen, wenn der Jugendliche nicht von alleine seinen Freizeit- oder Dauerarrest antritt.

Die Neunzehnjährige hatte dies in ihrem Urteil klipp und klar gesagt bekommen. Wegen Besitzes einer sehr geringen Menge an Cannabis und wegen wiederholten Schwarzfahrens muss sie einen Freizeitarrest antreten. Also ein Wochenende in der Münchner Jugendarrestanstalt verbringen. Das bedeutet, sie muss Samstagmorgen in der Stadelheimer Straße auftauchen. Und dann bis Sonntagabend dort bleiben. Dies ist ihre ganze Strafe.

Da sie das unentschuldigt nicht rechtzeitig getan hatte hatte das Amtsgericht München einen Haftbefehl wegen Arrest erlassen. 

Das bedeutet, sie muss zusätzlich zum Freizeitarrest eine ganze Woche in der Jugendarrestanstalt verbringen. Das Jugendgerichtsgesetzes sieht dies so vor. Ein Jugendrichter darf auch wegen Ungehorsam Arreste verhängen. Dies kann er immer dann tun, wenn ein Jugendlicher den Weisungen seines Urteils keine Folge leistet. Verhängt wird dann in der Regel ein sogenannter Dauerarrest. Das bedeutet eine ganze zusätzliche Woche in der Arrestanstalt.

Zu allem Überfluss kommt also noch eine Woche Arrest extra obendrauf!

Es wäre wesentlich einfacher gewesen für die junge Frau, hätte sie es auf diese Maßnahme des Jugendrichters nicht ankommen lassen. Eine Beratung bei einem auf Jugendrecht spezialisierten Strafverteidiger schafft mit wesentlich weniger Stress Klarheit. Als sie sich zum Beratungsgespräch begab war der Haftbefehl bereits in der Welt. Und sie war jetzt zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beratung beim Jugendstrafverteidiger (RA Florian Schneider) hatte dann vor allem Schadensbegrenzung zum Ziel.

Klar ist aber auch, dass Arrest nichts mit Knast zu tun hat!

Arreste werden nur gegen Jugendliche verhängt. Und dann nur in Jugendarrestanstalten verbüßt. Diese müssen räumlich und organisatorisch von Erwachsenen-Haftanstalten getrennt sein. In München befindet sich die Jugendarrestanstalt zwar auch in der Stadelheimer Straße. Sie ist allerdings komplett getrennt vom Männervollzug, der einige Hausnummern weiter entfernt ist. Benachbart ist lediglich die sehr kleine Haftanstalt für Frauen.

28. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/haftbefehl-wegen-arrest.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-28 13:13:342019-09-05 15:28:14Haftbefehl wegen Arrest

Schuldunfähigkeit

Straftaten gegen das Leben

Es geht hoch her in den Medien seit dem Mord an dem achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof. Seitdem wird die Frage der Schuldunfähigkeit bei Mordtaten heftig diskutiert. Es steht nämlich durchaus in Frage, ob der tatverdächtige Eritreer schuldfähig war. Nach Lage der Dinge könnte er psychisch krank sein.

Schuldfähigkeit ist Voraussetzung für jede Verurteilung.

Nach dem aktuellen Stand der Berichterstattung in den Medien hat der Tatverdächtige nicht nur einen vollendeten Mord begangen. Sondern auch zwei Fälle des versuchten Mordes zu Lasten der Mutter des Jungen und einer weiteren Zugreisenden. Die Mutter des Jungen soll er nämlich ebenfalls ins Gleis gestoßen haben. Außerdem soll er versucht haben, noch eine weitere Frau vor den Zug zu stoßen. Die Motiv-Lage ist bislang völlig unklar. Die Äußerungen der Ermittler deuten jedoch bislang nicht darauf hin, dass der Tatverdächtige ein radikalisierter Islamist ist. Der Täter wurde deshalb in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Nur ein in forensischen Dingen erfahrener psychiatrischer Gutachter kann die Frage einer eventuellen Schuldunfähigkeit abklären.

Praktisch sieht dies so aus, dass die Staatsanwaltschaft sofort nach Begehung der Tat einen Gutachter einschaltet. Dies ist auch im Frankfurter Fall geschehen. Der taverdächtige Eritreer wurde unverzüglich in die Psychiatrie eingewiesen. Nur dort und nur im Rahmen einer längeren Beobachtung kann abgeklärt werden, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht. Allerdings wird der Tatverdächtige nicht nur beobachtet, sondern auch ausgiebig exploriert. Der psychiatrische Sachverständige wird Hebte A. ausgiebig zu seinem Leben befragen.

Aus Verteidigersicht regelmäßig sehr problematisch sind allerdings die Fragen des Gutachters zur Tat.

Dies ist dann der Fall, wenn der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers bislang alle Angaben zur Tat verweigert und geschwiegen hat. Die ausgiebige Exploration des Tatverdächtigen bedeutet natürlich vor allem Fragen zur Tat. Regelmäßig rät der Verteidiger seinem Mandanten, keine Angaben zur Sache zu machen. Hier gerät der Beschuldigte in einen Konflikt mit seinem Gutachter. Denn schweigt der Proband bei der Begutachtung kann er nichts beitragen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit.

Die Feststellung der Schuldunfähigkeit führt einen Täter womöglich bis ans Ende seines Lebens in die geschlossene Psychiatrie!

Die Psychiatrie bedeutet also oft ein echtes „Lebenslang“. Denn aus der Psychiatrie wieder raus zu kommen klappt nur über Gutachter, die den Täter nun als ungefährlich einschätzen müssen, Das tun sie nur ungerne bei einem wegen Mordes Einsitzenden! Wird der Tatverdächtige aber als schuldfähig angesehen und erhält ein Urteil mit „Lebenslang“ hat er nach 15 Jahren eine realistische Chance, wieder frei zu kommen. Deshalb wird ein Verteidiger gut abzuwägen haben, ob der Ratschlag, Aussagen im Rahmen der Exploration zu machen, wirklich ein guter Weg ist. Schweigen ist manchmal besser. Denn der aussagende Beschuldigte wird sich oft selbst belasten

 

5. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-05 13:27:062019-09-05 15:27:41Schuldunfähigkeit
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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