Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen
Zuerst gab’s den Versuch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden durch das Angebot eines Aufhebungsvertrages. Als der etwa 50-jährige Steuerberater das Angebot ablehnte und weiter bei der Steuerberatungsfirma beschäftigt bleiben wollte wurden ihm die Folterwerkzeuge gezeigt. Plötzlich erhielt er eine fristlose Kündigung ohne jede Begründung. Als er Kündigungsschutzklage erhob tauchten unversehens schwere Vorwürfe wegen angeblicher zahlreicher Verfehlungen gegenüber dem Führungspersonal und seinen Kollegen auf. Der Steuerberater wird nun mit einer Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen vorgehen.
Eine Unterlassungsklage gegen Arbeitgeberverleumdungen steht jedem Arbeitnehmer zu.
Erstmalig waren die Vorwürfe der Arbeitgeberfirma auf einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit aufgetaucht. Dieses Schreiben enthielt die Ablehnung des Antrages des Arbeitnehmers, der nach dem Rauswurf ALG I beantragt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Ablehnung damit, dass der Arbeitnehmer angeblich Straftaten zu Lasten der Firma begangen hatte.
Er soll Führungspersonal in einem Raum eingesperrt und Kollegen geschlagen haben.
Frei erfundene Vorwürfe, die nur den Zweck haben, den Arbeitnehmer loszuwerden. Eine nicht so besonders originelle Aktion der Arbeitgeberin, eine uralte Masche, um Leute rauszuschmeißen, die man nicht mehr will. Keinem Arbeitnehmer kann man zumuten, nach solchen Vorwürfen in einer Firma weiter zu arbeiten. Dies ist der Trumpf der Arbeitgeberin.
Die Straftaten, die er begangen haben soll, sind einfach nur abstrus konstruiert und an den Haaren herbeigezogen.
Die Arbeitgeberfirma setzt darauf, dass der Arbeitnehmer zwar sofort Kündigungsschutzklage erheben wird, vor dem Arbeitsgericht allerdings dann einen Abfindungsvergleich akzeptieren wird, der seinen Rausschmiß endgültig absegnet. Anders gesagt: Egal wie absurd die Vorwürfe einer fristlosen Kündigung auch immer sein mögen. Sie reichen fast immer dafür aus, den Arbeitnehmer loszuwerden. Indem er einen Abfindungsvergleich akzeptiert, den er vorher nicht wollte. Hier hilft nur der Weg zum Anwalt.





