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Schlagwortarchiv für: Totschlag

4 Jahre für versuchten Totschlag

Jugendliche - Heranwachsende

Es war hoch hergegangen letztes Jahr im Juni im Münchner Norden. Zwischen Jugendlichen aus der Gegend hatte es Streit gegeben wegen einer vorangegangenen Tätlichkeit. Man hatte sich daraufhin einer Schlägerei getroffen. Als die gegnerische Übermacht zu groß wurde zückte ein Jugendlicher (Verteidiger RA Florian Schneider) ein Taschenmesser. Und rammte es einem Gegner, einem anderen 16-Jährigen, in den Rücken. Der erlitt nur eine Fleischwunde und überlebte. 4 Jahre für versuchten  Totschlag hieß es dann letzte Woche vor der Münchner Jugendkammer.

4 Jahre für versuchten Totschlag in Form einer Jugendstrafe.

Ein Jahr nach der Tat waren der Jugendliche mit dem Taschenmesser und sein bester Freund (beide zur Tatzeit 16) als Mittäter verurteilt worden. Nach der Erkenntnis des Landgerichts München hatten sich Beide des gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags strafbar gemacht. Beide sitzen seit etwa einem Jahr in Untersuchungshaft.

Der Verletzte hatte großes Glück, dass seine Stichverletzung nicht tödlich verlaufen war.

Der Junge war in den unteren Rücken gestochen worden. Das Messer war etwa 25 Zentimeter in seinen Rumpf eingedrungen. Wenige Millimeter weiter rechts oder links bzw weiter oben oder unten wäre es tödlich ausgegangen. Dann wären Niere oder Darm oder auch die Aorta getroffen worden. der Jugendliche wäre sofort verblutet. Auch ein sofortiger Notarzt hätte nicht mehr helfen können.

4 Jahre für versuchten Totschlag sah für die Jugendkammer als Schwurgericht deshalb als unausweichlich an.

Obwohl der Jugendliche geständig war. Und einsichtig. Und auch sofort bei der Verhaftung letztes Jahr alles zugegeben hatte. Bekanntermaßen sind frühe Geständnisse die wertvollsten. Jedenfalls für die Strafzumessung. Vor alle hatte der Jugendliche aber sich auch beim Opfer entschuldigt. Und Wiedergutmachung geleistet. Er hatte das Opfer mit einem hohen Geldbetrag entschädigt.

Die Jugendkammer musste wegen des Alters der beiden Angeklagten zwingend Jugendrecht anwenden.

Das bedeutete für die Angeklagten, dass sie nicht mit dem Strafmaß der Erwachsenen konfrontiert worden sind. Wären sie zur Tatzeit schon über 21 Jahre alt gewesen hätte den Beiden auch gut eine doppelt so hohe Freiheitsstrafe gedroht. Im Jugendrecht gelten jedoch die Strafrahmen der Erwachsenen nicht. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Die Beiden haben die Chance, früher frei zu kommen, wenn sie ihre Haftzeit beanstandungsfrei absolvieren.

Reststrafe auf Bewährung heißt das Zauberwort. Nach Verbüßung der Hälfte oder von zwei Drittel der Strafe. Je nachdem, wie sie sich benehmen in der Haftzeit. Leisten sich die Beiden viele Disziplinarvergehen in der Haft bleiben sie bis zum Ende der Strafe. Ein Ansporn, sich zu benehmen.

17. Juni 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-06-17 14:24:422022-06-17 14:35:054 Jahre für versuchten Totschlag

Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Notwehr ist bei Gerichten nicht gerade beliebt. Das ist die leidige Erfahrung eines Strafverteidigers. Viel zu häufig wird einem Angeklagten das Recht abgesprochen, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Schwurgericht am Landgericht Hamburg stellt hier eine löbliche Ausnahme dar: Am Mittwoch wurde ein italienischer Gastwirt wegen Notwehr vom Vowurf des Totschlags freigesprochen. Er hatte seinen Schutzgeld-Erpresser getötet.

Der Angeklagte ist ein erfolgreicher Gastronom. Sein Ristorante „Casa Alfredo“ ist in Hamburg sehr beliebt und macht viel Umsatz. Jahrelang war der Angeklagte deshalb von einem vielfach vorbestraften Gewalttäter erpresst worden. Er hatte schon insgesamt etwa 25.000 Euro an ihn gezahlt, um seine Ruhe zu haben. Als der Erpresser jedoch immer mehr Geld wollte und auch noch drohte, seine Töchter zu entführen, war Schluß für den Wirt: Im Handgemenge erschoß er den Erpresser mit dessen eigener Waffe. Dann betonierte er ihn im Fußboden seines Lokal ein. Die Polizei fand jedoch die Leiche, der Gastronom wurde wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ging davon aus, dass der Angeklagte rechtswidrig als Totschläger gehandelt hatte.

Am Mittwoch sprach ihn das Schwurgericht jedoch frei und fällte damit im Grunde ein spektakuläres Urteil. Der Mann habe eindeutig in Notwehr gehandelt: es habe für ihn zu Recht keinen anderen Weg mehr gegeben, sich gegen den unersättlichen Erpresser zu wehren, als ihn zu erschießen. 

Damit hat das Hamburger Landgericht ein Urteil gefällt, das sich in der Szene der Schutzgelderspresser und bei den deutschen Ablegern der italienischen Mafia wohl ganz schnell herumsprechen wird. Es setzt aber vor allem auch ein klares Zeichen für die Erpresser.

Was ist der normale Fall:

Opfer sind meist hilflos, weil sie völlig auf sich selbst gestellt sind und auf keinerlei Hilfe hoffen können: Sie können schließlich nicht die Polizei zu Hilfe rufen. Denn die Erpresser würden dann ja ihre Drohungen gegen die Familien ihrer Opfer sofort wahrmachen. Das Hamburger Schwurgericht hat nun klargestellt: Erpressungsopfer dürfen sich durchaus rechtmäßig selbst zur Wehr setzen und ihren Erpressern notfalls auch die dunkelrote Karte zeigen.

Das Deutsche Strafgesetzbuch sieht das schon seit jeher vor. Die Regelungen zur Notwehr sind wahrhaftig nix Neues. Allerdings getrauen sich Richter leider ganz selten nur, diese Vorschriften auch mal zu Gunsten der Angeklagten anzuwenden.

31. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-31 18:59:002016-09-02 13:55:46Bei Notwehr Freispruch vom Mordvorwurf

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