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Schlagwortarchiv für: Tankbetrug

Tankbetrug ist Straftat

Vermögensdelikte

Die Tankstelle in Frankfurt am Main hat nicht lange gefackelt: Als der in München lebende Holländer mit seinem Mietwagen aus der Tanke raus fährt, ohne bezahlen, gibt’s sofort eine Anzeige.

Nach zweieinhalb Monaten Post von der Polizei

Als der Fahrer vor ein paar Tagen seine Post öffnet holt ihn seine Fahrt nach von August wieder ein: Erst zweieinhalb Monate später findet er in seinem Briefkasten ein Schreiben der Frankfurter Polizei.

Getankt, dann Brotzeit gemacht, dann weggefahren

Es ging dem Holländer so, wie es wohl vielen geht: In einer Tankstelle gibt’s schließlich nicht nur Sprit, sondern vielerlei mehr. Nach dem Tanken wird erstmal das WC benutzt. Dann geht’s mit der Familie zum Café trinken. Und Brotzeit machen. Die vielen Sandwichs liegen schließlich nicht nur zur Zierde in der Theke! Ärgerlich nur, dass später keiner ans Zahlen der Tankrechnung gedacht hat.

Kein Betrug ohne Vorsatz

Der Ablauf der Geschichte läßt jedoch große Zweifel an den Chancen des Staatsanwalts aufkommen: Denn es gilt das Gleiche wie bei jedem anderen Betrug. Betrug gibt’s nur unter zwei Voraussetzungen: Der Beschuldigte muß bereits beim Abschluß seines Vertrages den Vorsatz gehabt haben, nicht zahlen zu wollen. Oder alternativ müßte er gewußt haben, dass er pleite ist und gar nicht zahlen kann. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt eine Verurteilung wegen Tankbetrugs in Frage! Sonst nicht.

Vergessen zu zahlen ist kein Tankbetrug

Mag aus der Sicht eines Tankstellenbetreibers der Verdacht auch noch so nahe liegen: Hat ein Autofahrer einfach nur vergessen, seine Tankbefüllung zu bezahlen, ist das kein Betrug! Und es ist alleine Sache des Staatsanwalts, einem Beschuldigten diesen Betrugsvorsatz nachzuweisen. 

Gerade hier gilt, so früh als möglich den Rat eines Strafverteidigers einzuholen

Der Beschuldigte hat aber wenigstens jetzt alles richtig gemacht. Als er das Schreiben der Polizei in Händen hält gab es für ihn nur Eines: Den Fragebogen nicht selbst ausfüllen, sondern zumindest mal eine Beratung beim Strafverteidiger wahrnehmen. Bei diesem Gespräch wird er erfahren, was das Wichtigste ist: Ohne Einsichtnahme in die Strafakte wird keine Aussage gemacht! Und es wird auch kein Fragebogen der Polizei ausgefüllt. Egal, wie dringend das Bedürfnis gerade ist, sich schnell rechtfertigen zu wollen! 

Gerade beim Strafverfahren wegen Betrugs kann ein erfahrener Strafverteidiger die entscheidende Hilfe leisten

Hat ein Beschuldigter bei der Polizei alles richtig gemacht ist alles gut: Das Weitere ist Sache der Polizei. Sie muß den Tatnachweis führen und den Betrugsvorsatz beweisen! Der beschuldigte Holländer kann also auf ein gutes Ende hoffen.

22. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-22 17:59:162016-10-23 09:29:42Tankbetrug ist Straftat
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