• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Strafrechtsberatung

Begleitung durch Zeugenbeistand

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Zeuge zu werden kann manchmal schwierig sein. Ein Strafverteidiger berät auch in solch einer Situation. Die Begleitung durch einen Zeugenbeistand kann manchmal durchaus Sinn machen. Ein Zeuge hat nach der Strafprozessordnung nämlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich eines Zeugenbeistands zu versichern und einen Anwalt mitzunehmen zur Vernehmung.

Ein Strafverteidiger kennt die Rechte eines Zeugen besser als der Laie, der noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatte.

Für Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Strafjustiz zu tun haben, ist die Sache doch etwas herausfordernd. Sie sind ja eigentlich nur Zeugen und haben nix zu befürchten. So könnte man denken.

Zeugen stehen aber stets mit einem Fuß in der eigenen Strafbarkeit.

Die Ansprüche an Zeugen sind durchaus hoch. Ein Zeuge darf nix verschweigen und er muss alles wahrheitsgemäß berichten. Er darf dabei nicht zu viel des Guten tun und Andere zu Unrecht belasten. Bereits hier gibt’s jede Menge Beratungsbedarf im Rahmen der Begleitung durch einen Zeugenbeistand!

Eine Lüge durch ein fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Tatsachen kann schnell in eine uneidliche Falschaussage münden.

Es wird erwartet, dass sich der Zeuge wirklich anstrengt in seiner Erinnerung und sein Gedächtnis strapaziert. Denn die Nichterwähnung einer bedeutsamen Tatsache kann unabsehbare Folgen für den Verlauf der Verhandlung haben.

Die Folgen einer Falschaussage können schwerwiegend sein, denn Falschaussagen führen zu einem Fehlurteil.

Daher setzt es auch hohe Strafen fürs Lügen. Hat das Gericht den Eindruck, dass ein Zeugen lügt, kann es den Zeugen nach seiner Vernehmung vereidigen. Dann droht richtig Ungemach, denn ein Meineid wird wie ein Verbrechen bestraft.

Die Begleitung durch Zeugenbeistand heißt daher vor allem, zu erreichen, dass sich der Zeuge mit seiner Aussage nicht selbst strafbar macht.

Der Anwalt als Zeugenbeistand bremst den Zeugen, sobald der sich in einer Falschaussage verwickelt. Der Zeugenbeistand verhindert vor allem aber, dass sein Mandant Dinge berichtet, durch die er sich selbst belastet.

Begleitung durch Zeugenbeistand bedeutet daher auch eine gewisse Vorbereitung der Aussage vor der Vernehmung, um die Fallstricke zu vermeiden.

Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden, da meine Kanzlei wegen der Geringfügigkeit der diesbezüglichen Pflichtverteidiger-Gebühren nur auf Wahlverteidigerbasis arbeitet.

1. November 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-11-01 15:21:152021-11-05 15:17:49Begleitung durch Zeugenbeistand
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen