Ein Strafverteidiger rät stets, bei der Polizei keine Aussage zu machen. Dies sollte für jeden Beschuldigten die eiserne Regel sein. Die schwersten Fehler werden von Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten an dieser Stelle gemacht. Weil sie in der Aufregung kopflose Angaben machen, die sie später schwer bereuen.
Ein Strafverteidiger rät, bei der Polizei keine Angaben zu machen, damit Beschuldigte kein Risiko eingehen, sondern auf Nr. Sicher gehen.
Beschuldigte haben das Recht haben, nix zu sagen. Alle demokratischen Staaten enthalten in ihren Verfassungen das Recht des Bürgers, sich nicht selbst belasten zu müssen. Deshalb enthält auch die deutsche Strafprozessordnung das Recht eines jeden Beschuldigten, vor der Polizei die Aussage zu verweigern.
Die Tatverdächtigen des Münchner Spatenhauses an der Oper tun gut daran, diesen Grundsatz genau zu beherzigen.
Ausweislich der Zeitungsberichte über die Durchsuchungen vom vergangenen Donnerstag sollen etwa 50 Angestellt des Spatenhauses an der Oper dessen Wirte, die Brüder Kuffler, jahrelang betrogen haben. Nach Zeitungsangaben sollen sie dies getan haben, indem sie Gäste schwarz und an der Kasse vorbei abkassiert hatten. Der Verteidiger eines dieser Beschuldigten (Fachanwalt für Strafrecht und RA Florian Schneider) hat seinem Mandanten, einem der Angestellten des Spatenhauses an der Oper, sofort dazu geraten, bei der Polizei jede Aussage zu verweigern.
Der Strafverteidiger rät, bei der Polizei keine Aussage zu machen, da ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, dazu beizutragen, dass die Strafverfolger die dünne Beweislage ihres Strafverfahrens stabilisieren können.
Die Durchsuchungen bei einer so großen Zahl von Tatverdächtigen, – angeblich 50, – führen naturgemäß zu viel Aufregung und Angst unter den Betroffenen. Die Versuchung mag groß sein, sich rechtfertigen zu wollen und deshalb auszusagen. Die kurzfristige Erleichterung ist es aber nicht wert, sich später über seine eigenen undurchdachten Angaben bei der Polizei schwarz zu ärgern.
Alles, auch das unbedachte Geäußerte, wird später gegen einen Beschuldigten verwendet werden.
Von dem Gesagten kommt man dann kaum wieder herunter. Die Ermittler notieren dies in der Akte und der Beschuldigte bereut das Gesagte bitter. „Ich nehme meine Aussage zurück“ heißt es dann oft. Allerdings wird jeder Richter die Aussage später bewerten bei seiner Würdigung der Beweislage!
