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Schlagwortarchiv für: Schuldunfähigkeit

Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Angeklagte hatte sich mit vielen harten Bemerkungen zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ihre Beleidigungen waren zahllos geworden gegenüber Nachbarn, Behörden, Polizei. Bedrohungen kamen hinzu. Die Anzeigen häuften sich. Zunächst auch die Einstellungen. Als es zu viel wurde mit den Verfahren erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Am Ende hieß es: Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen.

Der Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

In einer langen Beweisaufnahme waren alle Geschädigten angehört worden, die Opfer der Beleidigungen und Bedrohungen geworden waren. Alle hatten ihre ursprünglichen Aussagen bei der Polizei bestätigt und wiederholt. Es gab also keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Äußerungen getan hatte.

Das Amtsgericht hatte jedoch Zweifel an der Schuld der Angeklagten.

Der in der Hauptverhandlung mit anwesende Psychiater hatte die Aufgabe, genau diese Frage zu beantworten: Ist die Angeklagte schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig. Damit tat er sich jedoch sehr schwer. Die Angeklagte hatte sich stets geweigert, sich von dem Psychiater untersuchen zu lassen. Sie hatte den Kontakt zu ihm komplett verweigert.

Auch in der Hauptverhandlung hatte sie jegliche Angaben zu den Tatvorwürfen und zu ihrer Person verweigert.

Damit war es dem psychiatrischen Sachverständigen unmöglich, eine sichere Aussage zu der Frage zu treffen, ob die Angeklagte schuldunfähig war oder nicht. Er konnte nur sagen, dass sie ganz sicher nur eingeschränkt schuldfähig war. Gleichzeitig konnte er aber eine Schuldunfähigkeit nach 20 StGB nicht ausschließen. Am Ende der Beweisaufnahme waren alle Mittel des Gerichts ausgeschöpft, in Erfahrung zu bringen, ob die Angeklagte nun schuldunfähig war oder womöglich nur eingeschränkt schuldfähig.

Vor dem Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen war die Angeklagte kurz in Bedrängnis geraten, da das Gericht in Erwägung zog, sie in die Psychiatrie einzuweisen.

Das Gericht hatte die recht herben Bedrohungen der Angeklagten im Auge, wonach sie tätlich werden wollte gegen ihre Opfer. Damit wären die Voraussetzungen des 63 StGB für eine Einweisung in die Psychiatrie erfüllt gewesen. Dies konnte jedoch durch die Verteidigung (RA Florian Schneider) aus der Welt geschafft werden.

 

25. Juli 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-07-25 13:24:062025-07-25 13:25:49Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen

Schuldunfähigkeit

Straftaten gegen das Leben

Es geht hoch her in den Medien seit dem Mord an dem achtjährigen Jungen am Frankfurter Hauptbahnhof. Seitdem wird die Frage der Schuldunfähigkeit bei Mordtaten heftig diskutiert. Es steht nämlich durchaus in Frage, ob der tatverdächtige Eritreer schuldfähig war. Nach Lage der Dinge könnte er psychisch krank sein.

Schuldfähigkeit ist Voraussetzung für jede Verurteilung.

Nach dem aktuellen Stand der Berichterstattung in den Medien hat der Tatverdächtige nicht nur einen vollendeten Mord begangen. Sondern auch zwei Fälle des versuchten Mordes zu Lasten der Mutter des Jungen und einer weiteren Zugreisenden. Die Mutter des Jungen soll er nämlich ebenfalls ins Gleis gestoßen haben. Außerdem soll er versucht haben, noch eine weitere Frau vor den Zug zu stoßen. Die Motiv-Lage ist bislang völlig unklar. Die Äußerungen der Ermittler deuten jedoch bislang nicht darauf hin, dass der Tatverdächtige ein radikalisierter Islamist ist. Der Täter wurde deshalb in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Nur ein in forensischen Dingen erfahrener psychiatrischer Gutachter kann die Frage einer eventuellen Schuldunfähigkeit abklären.

Praktisch sieht dies so aus, dass die Staatsanwaltschaft sofort nach Begehung der Tat einen Gutachter einschaltet. Dies ist auch im Frankfurter Fall geschehen. Der taverdächtige Eritreer wurde unverzüglich in die Psychiatrie eingewiesen. Nur dort und nur im Rahmen einer längeren Beobachtung kann abgeklärt werden, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht. Allerdings wird der Tatverdächtige nicht nur beobachtet, sondern auch ausgiebig exploriert. Der psychiatrische Sachverständige wird Hebte A. ausgiebig zu seinem Leben befragen.

Aus Verteidigersicht regelmäßig sehr problematisch sind allerdings die Fragen des Gutachters zur Tat.

Dies ist dann der Fall, wenn der Beschuldigte auf Anraten seines Verteidigers bislang alle Angaben zur Tat verweigert und geschwiegen hat. Die ausgiebige Exploration des Tatverdächtigen bedeutet natürlich vor allem Fragen zur Tat. Regelmäßig rät der Verteidiger seinem Mandanten, keine Angaben zur Sache zu machen. Hier gerät der Beschuldigte in einen Konflikt mit seinem Gutachter. Denn schweigt der Proband bei der Begutachtung kann er nichts beitragen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit.

Die Feststellung der Schuldunfähigkeit führt einen Täter womöglich bis ans Ende seines Lebens in die geschlossene Psychiatrie!

Die Psychiatrie bedeutet also oft ein echtes „Lebenslang“. Denn aus der Psychiatrie wieder raus zu kommen klappt nur über Gutachter, die den Täter nun als ungefährlich einschätzen müssen, Das tun sie nur ungerne bei einem wegen Mordes Einsitzenden! Wird der Tatverdächtige aber als schuldfähig angesehen und erhält ein Urteil mit „Lebenslang“ hat er nach 15 Jahren eine realistische Chance, wieder frei zu kommen. Deshalb wird ein Verteidiger gut abzuwägen haben, ob der Ratschlag, Aussagen im Rahmen der Exploration zu machen, wirklich ein guter Weg ist. Schweigen ist manchmal besser. Denn der aussagende Beschuldigte wird sich oft selbst belasten

 

5. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-05 13:27:062019-09-05 15:27:41Schuldunfähigkeit
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