• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Richter-Befangenheit

Richter-Befangenheit

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Richter sind auch nur Menschen. Das ist die eine Sache. Richter müssen aber auch unparteiisch sein. Sind sie das nicht liegt womöglich ein Fall von Richter-Befangenheit vor.

Die deutschen Prozessordnungen fordern nur, dass sich ein Richter unbefangen gibt.

Ob er wirklich unbefangen ist könnte nur der Richter selbst sagen. Sowohl die deutsche Zivilprozessordnung ZPO als auch die deutsche Strafprozessordnung StPO geben einem Angeklagten die Möglichkeit der Ablehnung. Sowohl Richter als auch Gutachter können abgelehnt werden.

Eine Ablehnung ist dann möglich, wenn ein Angeklagter die Besorgnis der Richter-Befangenheit haben kann.

Ein Ablehnungsantrag erfolgt also durchaus nicht wegen erwiesener Befangenheit. Eine Richterablehnung ist schon dann möglich, wenn ein Angeklagter nach neutraler Beobachtung die Besorgnis haben kann, dass sich der Richter seinem Fall nicht unparteiisch widmet.

Während im Strafprozess Ablehnungsanträge gegen Richter und Sachverständige durchaus hie und da gestellt werden sind sie im Zivilprozess sehr selten.

Auch die Zivilprozessordnung regelt aber ausdrücklich die Ablehnung von Richtern. Auch hier kann der Antrag schon dann gestellt werden, wenn es Anlass zur Besorgnis gibt.

Kein Angeklagter muss also den Nachweis der tatsächlichen Richter-Befangenheit erbringen!

Dies wäre schon deshalb nicht möglich, weil kein Angeklagter und kein Verteidiger in den Kopf eines Richters hinein blicken kann. Ob der Angeklagte allerdings wirklich die Besorgnis der Richter-Befangenheit haben konnte oder nicht entscheidet dann nicht der Richter selbst. Im Strafprozess ist es letztlich eine Frage des Nachweises. Kann der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass sich ein Richter so oder so geäußert hatte.

Wichtig ist vor allem, den Ablehnungsantrag ohne Verzug zu stellen.

Oft gelingt es erst im Revisionsverfahren, Erfolg mit einem Ablehnungsantrag zu haben. Reagiert eine Strafkammer auf einen Befangenheitsantrag nicht bleibt nur die Rüge in der Revisionsinstanz. Dann muss der BGH entscheiden. Ist es dem Verteidiger gelungen, sein Ablehnungsgesuch glaubhaft zu machen, hebt der BGH das Urteil auf. Die Sache würde dann vom BGH an das Landgericht zurück verwiesen werden zur neuen Verhandlung vor einer anderen Strafkammer.

4. August 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-08-04 12:42:472020-09-17 13:58:54Richter-Befangenheit
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen