Der Angeklagte hatte Glück, kurze Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornografie urteilte der Richter. Es war wie sonst auch. Hinweise aus den USA auf Downloads von Kinderpornografie führten zu einem Tatverdächtigen in München. Ein 75-jähriger Rentner soll sich Kinderpornos aus dem Web geholt haben. Die Polizei vollzog sehr schnell den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München und fand in der Tat auf dem Rechner des Tatverdächtigen Kinderpornos. Der Mann bestritt nicht, sich diese Dinge auf seinem Rechner angesehen zu haben. Der Staatsanwalt erhob Anklage.
Am Ende hieß es kurze Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornografie.
Der Fall war dennoch nicht einfach. Der Mann hatte keinerlei Kinderpornos downgeloadet. Er hatte aber seinen Rechner über Jahre hinweg Bekannten und Freunden zur Verfügung gestellt, wenn die keinen eigenen Rechner hatten. Die Kipos waren jedoch unbestreitbar auf seinem Rechner gefunden worden. An diesem Besitz gab’s dann auch nix schönzureden. Deshalb die Verurteilung.
Da der Mann den Besitz eingestand wurde er nur zu 8 Monaten verurteilt.
Das Gesetz sieht einen Strafrahmen mit einer Untergrenze von 6 Monaten vor. Mit den 8 Monaten auf Bewährung ist er also sehr gut gefahren. Ein wenig hat er aber nach dem Urteil noch zu tun. Das Amtsgericht hat ihn als Bewährungsauflage mitgegeben, eine Sexualstraftätertherapie zu absolvieren. Diese Therapie hat er nach Maßgabe der Therapeuten anzutreten und so lange zu absolvieren, bis die Therapeuten Stopp sagen.
Sehr zu Gunsten des Angeklagten sprach auch, dass er ein fünfundsiebzigjähriges Leben komplett straffrei absolviert hatte und damit nicht vorbestraft war.
Da nicht davon auszugehen ist, dass dem Mann nochmals so ein Fehler unterläuft wird er nach Ablauf der Bewährungszeit einen Haken an die Sache machen können. Am Ende räumte er ein, dass der ganze Ärger mit Polizei und Gericht die Sache nicht wert gewesen war.
