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Schlagwortarchiv für: Jugendgerichtsgesetz

Graffiti ist eine Straftat

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Graffito ist der italienische Begriff für ein eingeritztes Bildelement. Eine klangvolle Bezeichnung für eine Straftat. Denn Graffiti ist eine Straftat. Sie ist eine Sachbeschädigung. Oft schön anzuschauen und teilweise schon berühmte Kunst. Trotzdem strafbar.

Als Sachbeschädigung gilt jede Substanzbeeinträchtigung.

Die aufgesprühte Farbei aus der Dose dringt in den Lack der U-Bahnzüge und die Wandfarbe der Häuser ein. Damit ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Denn nicht jeder ist bereit, Graffiti auf seiner Wand oder auf seinen Zügen als Kunst anzuerkennen. Und die Kosten für die Beseitigung sind enorm. Ist der Eigentümer einverstanden mit der Sprühaktion ist alles gut. Wenn nicht dann droht Ärger.

Graffiti ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre geahndet.

Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung ist allerdings ein Strafantrag des Geschädigten. Der muss binnen 3 Monaten ab Bekanntwerden der Tat bei der Polizei eingegangen sein. Hier haben Beschuldigte manchmal noch berechtigte Chancen auf Hoffnung. Kümmert sich nämlich der Geschädigte nicht um die Strafverfolgung sind diese 3 Monate schnell vergangen.

Die Verjährung bietet dagegen weniger Aussicht auf ein ungeschorenes Davonkommen.

Denn die Verjährungsfrist beträgt geschlagene 5 Jahre! Erst dann tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Der Jugendliche aus dem Münchner Umland hatte nur Schmiere gestanden, als Andere sich künstlerisch an einer Wand betätigten. Selbst hatte er keine Spraydose angerührt. Er hat allerdings Beihilfe gelistet durch Schmiere stehen, sagt die Polizei!

Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt zwingend das Jugendgerichtsgesetz JGG.

Dies verhindert die Anwendung der Strafrahmen für Erwachsene. Jugendliche fallen also unter das Erziehungsstrafrecht. Bei Beschuldigten, die bei der Tat schon 18 waren, aber  noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist das Jugendgerichtsgesetz dagegen nicht mehr zwingend anzuwenden. Bei denen ist zu prüfen, ob sie eher noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind oder eher als Erwachsene zu behandeln sind. Massstab ist dabei meist, ob die Berufsausbildung schon abgeschlossen ist oder nicht.

Kein Argument ist, dass Graffiti-Schmierereien angeblich jugendtypisch sind und deshalb Jugendrecht anzuwenden sein muss, denn Graffiti ist eine Straftat und heftige Sachbeschädigung.

Diese Abwägung, ob noch eher Jugendlicher oder eher einem Erwachsenen gleichzusetzen, wird heute strenger gehandhabt als früher. Bei über 18-Jährigen muss deshalb bei der Verteidigung auch hierauf ein Augenmerk gerichtet werden! Der Jugendliche aus dem Münchner Umland fällt aber auf jeden Fall unter das JGG. Er muss mit Sozialstunden rechnen und womöglich muss er sich an der Reinigung der Wand beteiligen.

23. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-23 12:10:372020-09-17 13:59:56Graffiti ist eine Straftat

Strafbarkeit von THC

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Cannabis ist in allen Formen und Mengen alltäglich geworden in unserer Gesellschaft. Übersehen wird dabei, dass schon der Besitz von vergleichsweise geringen Mengen strafbar ist. Erst recht die Abgabe und das Handeln damit. Die Strafbarkeit des Besitzes von THC mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr aufwärts beginnt schon früh.

Ab dem Besitz von 7,5 Gramm reinem Wirkstoffgehalt stellt die Strafbarkeit von THC einen Verbrechenstatbestand dar.

Das Betäubungsmittelstrafrecht beruft sich darauf, dass 7,5 Gramm reines THC 500 Konsumeinheiten darstellen. Damit ist der reine Wirkstoffgehalt gemeint. Bleibt der reine Wirkstoffgehalt darunter sinkt auch die Strafdrohung. Unterhalb dieses Wertes liegt eine geringe Menge vor und damit ein Strafrahmen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren.

Als Verbrechen wird auch die Abgabe von Drogen an Jugendliche gewertet, wenn man selbst 21 Jahr oder älter ist.

Auch in solchen Fällen beginnt der Strafrahmen bei 1 Jahr und reicht bis 15 Jahre. In solchen Fällen kennt das Gesetz keine Begrenzung auf Mindestmengen. Wer also als 21-Jähriger auch nur eine einzige Konsumeinheit an einen Jugendlichen unter 18 abgibt hat bereits eine Mindeststrafe von 1 Jahr verwirkt. Also auch hier schon eine vergleichsweise frühe Strafbarkeit. Denn eine Konsumeinheit ist nicht mehr als 15 mg oder 0,015 Gramm reines THC! 

Die Strafbarkeit von THC gilt auch für Jugendliche, es gelten aber nicht die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts.

Als Jugendlicher gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hier muss das JGG angewendet werden. Das bedeutet, dass die Strafrahmen des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes keine Anwendung finden. Damit gelten die erzieherischen Maßnahmen des JGG und es werden Sozialstunden und Arreste verhängt. Oder in den schwereren Fällen auch Jugendstrafen. 

Ist der Täter über 18, aber noch nicht 21, kann er in bestimmten Fällen noch als Heranwachsender gelten und dann strafrechtlich einem Jugendlichen gleichgestellt werden. 

Kann, aber muss nicht! Es ist durchaus nicht so, dass Jugendrichter bei Angeklagten über 18 aber unter 21 in jedem Falle das JGG anwenden! Sie tun dies nur, wenn der Täter, der nach den sonstigen Gesetzen ja eigentlich schon als Erwachsener gilt, strafrechtlich einem Jugendlichen gleichgestellt werden kann. Also in den Fällen von Reifeverzögerungen. Oft sind das Täter, die noch in der Ausbildung stehen und noch zu Hause wohnen. Wer also zwar noch unter 21 ist, aber schon eine eigene Wohnung hat und im Berufsleben steht, hat schlechte Karten damit, unter das JGG zu fallen!

22. September 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-09-22 17:41:232019-09-30 08:47:00Strafbarkeit von THC

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