• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Ingewahrsamnahme

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Haft wegen Corona

Allgemein

Haft wegen Corona in Form von Gewahrsam nach PAG. So lauten in Corona-Zeiten wie diesen Maßnahmen der Polizei gegen die Bürger. Eine Mutter und ihre drei Kinder aus dem Allgäu hatten über das Osterwochenende diesbezügliche Erfahrungen gemacht. Die Allgäuer Polizei hatte ihren ersten Einsatz bei der Familie an Ostern schon am Karfreitag. Der Freund der Mutter kam nicht klar damit, dass sie ihre 3 erwachsenen Kinder über die Feiertage nicht weggeschickt hatte. Sondern zu sich in die gemeinsame Wohnung eingeladen hatte.

Der Streit war dann eskaliert, als der Freund der Mutter auf die erwachsene Tochter mit einem Messer los ging und sie an der Hand verletzte.

Im darauf folgenden Polizeieinsatz an Karfreitagabend wurde der Täter zwar festgenommen und in die Psychiatrie verbracht, aber gleich wieder freigelassen, nachdem sich seine Lebensgefährtin für ihn eingesetzt hatte. Das war für die Familie wohl der größte Fehler. Kaum war der Freund der Mutter wieder aus der Klappse frei und zurück nach Hause ging der Ärger weiter. Die Auseinandersetzungen eskalierten.

Da die Mutter und eine ihrer beiden Töchter positiv auf COVID-19 getestet worden waren war gegen die ganze Familie Quarantäne verhängt worden.

Das bedeutete, dass keiner das Haus verlassen durfte. Alle 4 Familienmitglieder sowie der Freund der Mutter mußten über 2 Wochen und damit über Ostern zuhause bleiben. Auch der Messertäter hatte Ausgangsverbot bekommen. Dies interessierte ihn jedoch nicht und er verließ das Haus, wann er wollte. Er verließ das Haus gleich mehrfach pro Tag, ging spazieren, radeln, traf sich mit Freunden.

Obwohl also er Derjenige war, der ständig gegen die Quarantäne verstieß, rief er die Polizei und schwärzte die Familie an, nur um sie schlecht zu machen und loszuwerden.

Er zeigte die Mutter und ihre 3 erwachsenen Kinder also ganz bewußt falsch an wegen Verstosses gegen die Quarantänevorschriften. Er beging damit die schwere Straftat der falschen Verdächtigung. Obwohl er sogar inzwischen ebenfalls positiv auf Corona getestet worden war! Und derjenige war, der ständig gegen die Allgemeinverfügung verstossen hatte! Die Folgen für die Familie waren dramatisch!

Als die Polizei an Karsamstag erneut anrückte hieß es für die Familie Haft wegen Corona.

Die Polizei interessierte sich nicht für die Einwände und nahm die Mutter und ihre 3 Kinder fest und steckte sie in Polizeigewahrsam. Den eigentlichen Übeltäter übersah sie geflissentlich. Die Mutter, ihre beiden Töchter und ihr Sohn gingen an Karsamstagabend in die Polizeizelle. Nur 2 der 4 kamen an Ostermontag wieder frei. Ein Richter hatte ein Einsehen. Die anderen Beiden, Mutter und Sohn, steckte er aber in den Knast.

Mutter und Sohn gingen an Ostermontag aus dem Polizeigewahrsam ins Gefängnis.

Und dort blieben sie bis Dienstag nach Ostern. Erst dann konnte sie ihr Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) befreien. Nun geht es an die rechtliche Aufarbeitung der Sache. Juristische Schritte gegen den Exfreund der Mutter stehen genauso auf der To-do-Liste wie die Klagen gegen die Ingewahrsamnahme.

25. Mai 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-05-25 12:25:352020-09-17 13:59:35Haft wegen Corona
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen