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Schlagwortarchiv für: gefährliche Körperverletzung

Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Der Antiquitätenhändler traute seinen Augen nicht. Eine Bekannte, mit der er vor längerer Zeit mal ein Verhältnis hatte, tauchte plötzlich in seinem Laden auf. Angeblich wollte sie reden. Tatsächlich aber hatte sie den Plan gefaßt, zu randalieren und alles kaputt zu hauen. Der Antiquitätenhändler hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.

Schadensersatz gibts schon auf der Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB.

Die vorbestrafte Täterin schmiß wertvolle Gegenstände auf den Boden und zertrümmerte alles, was sie zu fassen kriegen konnte. Als er die Polizei rufen wollte riß sie ihm das Handy aus der Hand und feuerte es auf die Straße hinaus. Schließlich drückte sie ihm ihr brennendes Zigarillo in die rechte Wange, so dass er eine Brandwunde erlitt. Der Antiquitätenhändler erlitt damit nicht nur eine schmerzhafte Brandwunde im Gesicht. Er hatte auch einen Schaden von mehreren Tausend Euro in seinem Laden.

Das Gesetz sieht für Fälle von Körperverletzung zusätzlich auch Schmerzensgeld vor.

Hier handelt es sich um eine vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, da die Täterin sich eines gefährlichen Werkzeuges, eines brennenden Zigarillos, bedient hatte. In diesem Falle erhöhen sich auch die Schmerzensgeldbeträge, da die Verletzung absichtlich begangen worden war.

Gleichzeitig hat die Polizei ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung in mehreren Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Im Herbst muss sich die Frau deshalb vor dem Amtsgericht als Angeklagte verantworten. Der Geschädigte wird dann als Zeuge gehört werden. Er hat sich dem Strafverfahren aber auch als Nebenkläger angeschlossen. Über

Zusätzlich zum Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung kommt also auch noch eine erhebliche Freiheitsstrafe auf die Frau zu.

Sie musste bereits vor 4 Jahren bereits eine Vollzugsstrafe verbüßen in der Frauenhaftanstalt, damit gilt sie als erheblich vorbestraft. Sie ist komplett pleite, daher ist sie weder zu einer Schadenswiedergutmachung noch zu einer Schmerzensgeldzahlung imstande. Den entscheidenden Strafrabatt kann sie damit nicht  für sich geltend machen. Sie wird deshalb auch dieses Mal mit einer Haftstrafe rechnen müssen.

8. August 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-08-08 12:47:062025-08-08 12:47:06Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung

Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der junge Angeklagte hatte eindeutig zu viel getrunken. Von eineinhalb Promille war in der Akte die Rede. Weit mehr, als ein Muslim gewohnt ist. Nach seiner Flucht nach Deutschland hatte er den Alkohol entdeckt und war dann auf die schiefe Bahn geraten. Eine Schere war bei einer körperlichen Auseinandersetzung ins Auge des Gegners geraten und hatte hier eine kleine Verletzung verursacht. Glücklicherweise hieß es am Ende aber Bewährung für gefährliche Körperverletzung.

Bewährung für gefährliche Körperverletzung zu kriegen ist keine ganz einfache Sache.

Der Strafrahmen der Vorschrift für eine Körperverletzung unter Einsatz von Gegenständen beginnt bei 6 Monaten und endet bei 10 Jahren Freiheitsstrafe. Bleiben schwere Schäden beim Opfer zurück wird aus der gefährlichen eine schwere Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr. Alles also eindeutig eine Nummer größer als eine „normale“ / „einfache“ Körperverletzung, wo man auch noch mit einer Geldstrafe davon kommen kann.

Der Gegner war an seinem Auge glücklicherweise nicht bleibend geschädigt.

Sonst hätte der Strafrahmen der schweren KV angewendet werden müssen. Eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung wäre womöglich nicht mehr drin gewesen. Der Angeklagte hatte also mehr Glück als Verstand, dass seine Schere nicht zur Erblindung des Auges seines Gegners geführt hatte. Da Auge hatte im Gegenteil nur eine leichte Hornhautverletzung. In der Beweisaufnahme stellte sich zudem heraus, dass das Opfer ebenfalls sehr aggressiv und beleidigend unterwegs gewesen war gegen den Angeklagten.

Das Amtsgericht verhängte also eine Bewährung für gefährliche Körperverletzung und erlegte dem Angeklagte auf, Wiedergutmachung an sein Opfer zu bezahlen.

Der Angeklagte war geständig gewesen und hatte seine Bereitschaft zu einer Entschuldigung und zu einer Wiedergutmachung bekundet. Er hatte auch nur kleine Vorstrafen, den einen oder anderen kleinen Diebstahl. Schließlich fiel auch seine Bereitschaft ins Gewicht, den Alkoholkonsum sein zu lassen und Beratungsgespräche zu führen. Die Verteidigung (RA Florian Schneider) hatte aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles der gefährlichen Körperverletzung beantragt. Das Urteil lautete am Ende dann auf 10 Monate zur Bewährung.

31. Mai 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-05-31 12:18:502024-06-01 10:39:58Bewährung für gefährliche Körperverletzung
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