Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit im Verkehr gefährden die Fahrerlaubnis. Diese Erfahrung wird ein Autofahrer machen, wenn auch sein zweiter Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Der Mann hat sich innerhalb von eineinhalb Jahren zum zweiten Mal einen Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eingefangen.
Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit im Verkehr gefährden die Fahrerlaubnis, weil die Führerscheinstelle nun Zweifel an der Fahreignung des Führerscheininhabers haben darf.
Sobald die Führerscheinstelle davon erfährt, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis wiederholt wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen ist schreibt sie ihn an. Dieses Schreiben stellt regelmäßig ein böses Erwachen dar. Hatte der Autofahrer gerade noch gedacht, alles nochmal gut gegangen und das Bußgeldverfahren abgeschlossen, gibts neue unangenehme Post.
Dies ist so in der Fahrerlaubnisverordnung FeV und der Straßenverkehrsordnung StVO festgehalten.
Für Führerscheininhaber besonders problematisch ist eine hohe Frequenz bei der Verkehrsdelinquenz. Werden innerhalb von relativ kurzer Zeit wiederholte Verstöße begangen fällt dies schwer ins Gewicht. Die Behörde schließt dann auf eine Alkoholabhängigkeit des Autofahrer. Die Konsequenzen sind unangenehme Nachfragen und zumindest eine ärztliche Untersuchung bei einer hierfür autorisierten Stelle.
Hat die Führerscheinstelle den Verdacht, dass ein Alkoholproblem vorliegt, droht eine MPU.
Dem Führerscheininhaber wird eine kurze Frist gesetzt, innerhalb derer er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen muss. Kommt er dem nicht nach wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gleiche gilt, wenn er das Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt oder wenn die MPU schlecht für ihn läuft.
Bussgeldbescheide wegen Trunkenheit im Verkehr gefährden also die Fahrerlaubnis, sie dürfen auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden!
Es macht daher oft Sinn, die Bußgeldbescheide selbst sofort anzugreifen, wenn eine Chance besteht, sie wegzukriegen. Hierauf spezialisierte Verteidiger wie Fachanwälte für Strafrecht können dies prüfen im Wege der Akteneinsicht und vor allem eines rechtzeitigen Einspruches gegen den Bußgeldbescheid. Womöglich kann dadurch festgestellt werden, dass die Atemalkoholkonzentration AAK nicht korrekt gemessen worden ist. Es kann daher auch Sinn machen, nicht nur Einspruch einzulegen, sondern den Bußgeldbescheid im Rahmen einer Hauptverhandlung überprüfen zu lassen.
