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Schlagwortarchiv für: Falschaussage

Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht sind eingestellt. So lautete der Inhalt des neuesten Schreibens, das der jungen Angestellte aus München so lange erwartet hatte. 

Das erste Schreiben, das er in dieser Sache erhalten hatte, war weniger freundlich gewesen.

Dieses Schreiben stammte von der Polizei. Ihm war darin mitgeteilt worden, dass die Staatsanwaltschaft München I gegen ihn Anzeige erstattet hatte wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Er war einige Monate zuvor dazu aufgefordert worden, vor dem Amtsgericht München als Zeuge auszusagen. Hier war es um eine Körperverletzungssache in der München Straßenbahn gegangen. 

Eine andere Zeugin in diesem Verfahren hatte ihn beschuldigt, absichtlich vor Gericht gelogen zu haben.

Nachdem er seine Zeugenaussage erledigt hatte hatte die Staatsanwältin, die in dieser Gerichtsverhandlung anwesend gewesen war, ihn angezeigt. Ein lange zurück liegender WhatsApp-Chat zwischen ihm und der anderen Zeugin war das Problem: Der Chat hatte bei Gericht und bei der Staatsanwältin den Eindruck erweckt, er habe gelogen. 

Erst die genaue Prüfung der Ermittlungsakte durch den Verteidiger hatte dann für Klarheit gesorgt.

In der Ermittlungsakte zeigte sich, dass der Beschuldigte gar keine uneidliche Falschaussage vor Gericht gemacht hatte. Auf Vorschlag seines Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde im Rahmen einer sog. Verteidigungsschrift eine Stellungnahme zur Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft geschickt. Hierbei war zunächst auch und vor allem die Motivlage der anderen Zeugin dargestellt worden. Es wurde aber auch nachgewiesen, dass es gar keine Diskrepanz gab zur Aussage des Beschuldigten vor Gericht.

Da dem Beschuldigten damit nicht mehr nachgewiesen werden konnte, dass er gelogen hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der jungen Münchner Angestellte atmete nicht ganz ohne Grund am Ende der Sache auf: Auf uneidliche Falschaussage von Zeugen vor Gericht stehen empfindliche Strafen. Die Höhe der Strafen liegt dabei stets so, dass eine Eintragung in Führungszeugnis erfolgen muss. Bei einer Bewerbung bedeutet das, dass der neue Arbeitgeber von der Verurteilung erfährt. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für den Beschuldigten, dass er ohne jede Belastung und ohne Nachteile aus dem Ermittlungsverfahren herausgekommen ist.

28. November 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-11-28 13:47:442020-01-28 11:51:27Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Es dürfte zu den unerfreulichsten Erlebnissen gehören, die man im Kontakt mit der Justiz machen kann.

Der Herr aus der Schweiz war als entscheidender Entlastungszeuge im Münchner Prozess wegen der Messerstecherei auf der Wiesn im letzten Jahr eingeladen. Er sollte zu Gunsten der Angeklagten aussagen und ihre Version von einer Notwehrlage beim Zustechen bestätigen. Allerdings machte er vorletzte Woche die Erfahrung, wie es sich anfühlt, unmittelbar nach der Aussage im Gerichtssaal verhaftet zu werden.

Seine Version nach habe er in den Medien von dem Fall gehört und sich bemüßigt gefühlt, sich sofort bei den Verteidigern der Angeklagten Frau zu melden.  Denn er habe beobachtet, wie die Frau angegriffen worden sei und könne sich an diese Geschichte erinnern.

Dieser Sachverhalt fand nicht den geringsten Glauben beim Münchner Schwurgericht, er musste den Weg nach Stadelheim antreten. Erst nach einigen Tagen Untersuchungshaft klärte er über seine Verteidiger (RA Florian Schneider) Polizei und Gericht auf, was es mit seiner Aussage wirklich auf sich hat.

Die Geschichte ähnelt einer Räuberpistole vom Feinsten

Der sehr vermögende Ehemann der Angeklagten hatte wohl über die Anwälte seiner Frau erfahren, dass es nicht gut steht mit den Erfolgsaussichten der Verteidigungsstrategie und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu befürchten ist. Da Geld wohl keine Rolle spielt wurde nun mit Hochdruck nach einem Zeugen gesucht, der in keinerlei Verbindung zu dem Fall und zu der Angeklagten steht, und prompt über die Geschäftsverbindungen des Ehemannes in der IT-Szene auch gefunden. Ein Norddeutscher mit Wohnsitz in der Schweiz war der Richtige. Für die Kleinigkeit von 100.000 Euro erklärte er sich bereit, auszusagen, er sei letztes Jahr Ende September am Käferzelt vorbeigelaufen und habe beobachtet, wie die Angeklagte von dem späteren Opfer angegriffen worden sei. Tatsächlich hatte er gar nichts gesehen und war auch nicht auf der Wiesn.

Da er auf seine Aussage im Vorfeld sehr detailliert juristisch vorbereitet worden war und Kenntnisse hatte, die nur von den Verteidigern der Angeklagte stammen könnten, werden die nun einige unruhige Tage und Wochen erleben, denn die Kripo wird sich nun um sie kümmern.

19. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-19 16:02:052016-08-31 11:03:16Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal
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