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Schlagwortarchiv für: Bandenbetrug

Bandenmaessiger Betrug

Vermögensdelikte

Bandenmaessiger Betrug schädigt Opfer in enormem Umfang. Die Täter solch arbeitsteiliger und organisierter Vorgehensweise wirken überzeugend. Und Betrügerbanden wirken mit hohem Druck auf ihre Opfer ein.

Die derzeit aktuellste Betrugsmasche ist der sog. „110-Betrug“.

Hier geben sich die Täter als Polizisten aus. Die Chefs der Betrügerbande sitzen sicher und ungefährdet in der Türkei. Sie suchen ihre Opfer aus dem Telefonbuch nach den Vornamen aus, die nur alte Menschen haben. Die kontaktieren sie dann telefonisch und setzen sie unter Druck. Ihnen gaukeln sie vor, ihre Ersparnisse seien in Gefahr. Die Polizei sei angeblich einer Bande auf der Spur. Die sei hinter ihren Geldern her. Sie sollten deshalb sofort all ihre Ersparnisse zur Sicherheit der Polizei übergeben. Ein Polizeibeamter werde in Kürze bei ihnen klingeln. Dem sollen sie ihr Geld übergeben. Da auf dem Telefondisplay die 110 als Absenderrufnummer erscheint glauben die Opfer die Story.

Bandenmaessiger Betrug ist Teil der organisierten Kriminalität und wird schwer bestraft.

Der „normale“ Betrüger hat manchmal noch gute Chance, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren davon zu kommen. Den gewerblichen und organisierten Bandentäter erwarten Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahre. Dieser Strafrahmen gilt für alle bandenmäßig begangenen Delikte wie Diebstahl und anderes mehr. Mitglieder von solchen Banden haben keine Chance auf Bewährung.

Zur „Bande“ nach StGB gehört jeder, der dabei ist, ob Täter oder Teilnehmer.

Die Ausrede, man habe doch gar nix bei der Betrugsmasche verdient, zieht nicht! Jeder, der mitmacht, ist Teil der Bande. Nur im Rahmen der Strafzumessung kann der Verteidiger solche Erwägungen geltend machen. Die Drahtzieher der „110-Betrügerbande“ profitieren davon, Kleinganoven zu engagieren. Die werden an die Wohnungstüren vorgeschickt und dem vollen Risiko ausgesetzt. Sie kriegen einen kleinen Lohn und kennen weder Täter noch Bandenstruktur. Sie werden als Erste erwischt und in den Knast gesteckt. Da sie niemanden und nix kennen können sie auch niemanden verraten.

Bandenmaessiger Betrug führt zu riesigen Gewinnen bei den Banden und zu enormem Schäden bei den Opfern.

Die Hintermänner dieser Masche und tätigen die Anrufe aus der Türkei mit der fingierten 110-Absenderrufnummer. Sie sind die Profiteure des Betrugs. Risiko gehen sie keines ein. Da die Masche zieht haben die Hintermänner inzwischen Millionen verdient. Die alten Leute haben ihre ganzen Ersparnisse verloren und keine Aussicht auf Entschädigung. Ihnen bleibt am Ende nur Hartz IV.

3. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-03 12:16:202020-09-17 13:59:51Bandenmaessiger Betrug

Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-04 19:39:322017-06-21 12:32:34Haftbefehl gegen falschen Polizisten
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