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Schlagwortarchiv für: Aussage

Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Steht der Zoll vor der Türe mit einem Durchsuchungsbefehl und begehrt Einlass ist eine Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige vonnöten. Denn Vergehen wegen Schwarzarbeit werden grundsätzlich vom Zoll ermittelt.

Eine sinnvolle Verteidigung bei Schwarzabeitsanzeige bedeutet für Beschuldigte immer, dass es besser ist für ihn, keine Angaben zu machen.

Denn Beschuldigte müssen grundsätzlich niemals, weder bei Durchsuchungen noch bei Festnahmen, eine Aussage machen. Dies ist ein verfassungsmäßiges Recht. Und von diesem Recht sollten Beschuldigte auch unbedingt Gebrauch machen! Gerade dann, wenn der Druck durch die Strafverfolger groß ist. Denn in diesen Situationen ist die Versuchung groß, etwas zu sagen, um sich Entlastung zu verschaffen.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Straftatbestandes liegt immer bei den Strafverfolgern.

Das bedeutet, dass es die Justiz ist, die den Tatnachweis führen muss. Der Beschuldigte muss gar nix beweisen, schon gar nicht seine Unschuld! Ist die Beweislage dünn versuchen die Strafverfolger gerne, Beschuldigte zu Aussagen zu bewegen. Denn der beste Beweis gegen einen Beschuldigten ist seine eigene Aussage!

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige kann nur gut funktionieren, wenn der Tatverdächtige sich nicht vorher schon selbst überführt durch eigene unüberlegte Aussagen.

Wer die Nerven bewahren kann hält also bei Durchsuchungen und Festnahmen den Mund und kontaktiert zunächst mal einen Srafverteidiger. So kann im geschützten Raum und unter 4 Augen die Lage besprochen werden. Der Verteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Beschuldigte kann sich bei ihm die Last von der Seele reden.

Aussagen gegenüber Ermittlern können durchaus richtig sein, allerdings erst nach Rücksprache mit dem Anwalt.

Wir ein Strafverteidiger hinzugezogen ist er es, der den Strafverfolgern mitteilt, dass im Moment keine Aussage gemacht wird. Die Frage einer eventuellen Aussage wird also auf später verschoben. Der Verteidiger organisiert zunächst die Ermittlungsakte, um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen.

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige verschafft sich immer zuerst Kenntnis von der Strafakte.

Diese Akte bespricht der Anwalt mit dem Beschuldigten und klärt die Frage einer eventuellen Aussage. In der Regel übernimmt dann der Anwalt die Anfertigung der Aussage nach Durchführung der Besprechung.

18. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-18 13:42:332023-10-18 13:55:18Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige

Erstberatung durch Strafverteidiger

Allgemein

Die Polizei schickt einen Brief mit einer Einladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Polizei steht mit 10 Mann in der Wohnung und will alles durchsuchen oder einen Haftbefehl vollstrecken. Das Gericht schickt einen gelben Brief, der eine Anklage oder einen Strafbefehl enthält. Alles eine Menge Ärger. Keine Zeit für Entspannung. Anlass für eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger.

Erstberatung durch einen Strafverteidiger bedeutet einen Rat auf die Schnelle.

Die Terminsvergabe für eine Erstberatung ist stets auch auf kurze Sicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt durch das RVG und belaufen sich auf nicht mehr als € 190 plus Mehrwertsteuer. Dafür gibts schon mal einer erste Orientierung in der für die meisten sehr neuen Situation.

Wichtig: Vor dem Gespräch mit dem Verteidiger gibt’s keine Aussage bei der Polizei!

So lange sollte jeder sein Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Strafverfolgern zügeln. Eine Aussage bei der Polizei muss warten, bis man sich als Beschuldigter mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten konnte. Das Problem ist nämlich, dass man eine Aussage nur zu früh, selten aber zu spät machen kann! Eine zu schnelle Aussage bereut man aber später oft sehr. Rückgängig läßt sie sich nur selten machen. Deshalb lieber zuerst zum Anwalt!

Eine Aussage bei der Polizei ist immer möglich, auch noch nach Monaten!

Der beste Zeitpunkt für eine Aussage ist stets dann, wenn man Gelegenheit hatte, durch seinen Verteidiger in die Ermittlungsakte zu gucken und die Akte mit seinem Anwalt zu besprechen. Manchmal sieht die Welt dann schon ganz anders aus. Und dann zeigt sich oft, dass es gut war, sich Zeit gelassen zu haben und keinen Schnellschuß gewagt zu haben!

Oft ist es besser, eine Aussage über seinen Verteidiger zu machen.

Kein Beschuldigter ist gezwungen dazu, sich selbst zu äußern gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach ausgiebiger vorheriger Besprechung ist es dann manchmal besser, wenn sich der Verteidiger äußert anstelle des Beschuldigten.

Viel Gesprächsbedarf also bei der Erstberatung durch einen Strafverteidiger!

All das ist Thema bei einer Erstberatung. Besser also, als schnell mal Aussage bei der Polizei gemacht und sich hinterher geärgert!

8. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-08 13:29:292022-01-08 13:29:29Erstberatung durch Strafverteidiger
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