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Strafanzeige nur aus Rache

Eigentumsdelikte

Deine Freundin passt uns nicht! Diese Ansage musste sich ein zwanzigjähriger Koch-Azubi von seiner Mutter und seinem Bruder anhören, als er seine Freundin vorstellte.

Als er klar machte, dass er an seiner Freundin festhalten wollte, flog er nicht nur aus der elterlichen Wohnung und wurde damit wohnungslos, sondern bekam auch noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Hintergrund der Strafanzeige aus Rache:

Seine Mutter hatte für einen Handyvertrag abgeschlossen und ein vergünstigtes Handy gekauft. Als er seine Freundin nicht aufgeben wollte forderte sie das Handy zurück. Als der Azubi sich auch hierbei weigerte erstattete sie kurzerhand Strafanzeige gegen ihn wegen Unterschlagung des Handys. Denn natürlich hatte sie den Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen, so dass nicht nur der Handyvertrag auf sie lief, sondern auch das Handy ihr gehörte. Dass sie den Vertrag natürlich nur für ihren Sohn abgeschlossen und das Telefon ihrem Sohn geschenkt hatte verschwieg sie natürlich bei der Anzeige.

Der solchermaßen zu Unrecht Beschuldigte wird sich ohne Zweifel unter diesem Gesichtspunkt mit Erfolg gegen die Anzeige verteidigen können. 

13. Mai 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: strafanzeige, Unterschlagung
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https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 20:56:332016-08-31 11:13:23Strafanzeige nur aus Rache
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