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Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für den Staatsanwalt ist wohl alles klar, aber in Wirklichkeit ist gar nichts geklärt: in einer Flüchtlingsunterkunft in der Umgebung von München hatten sich sechs Pakistani mit zwei Afghanen in die Haare gekriegt. Sechs Pakistani sitzen nun wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes in Haft, ein Afghane wird als Opfer mit einigen Blessuren im Gesicht geführt.

Das sagen die Afgahnen

Nach dem, wovon die Staatsanwaltschaft München I im Moment ausgeht, waren zwei Afghanen in der Flüchtlingsunterkunft nach dem Austausch von diversen „Freundlichkeiten“ mit sechs Pakistani, mit denen sie in derselben Unterkunft untergebracht waren, – also heftigsten landestypischen Beleidigungen, – von allen sechs Pakistani angegriffen, geschlagen und beraubt worden. So dass dem einen Afghanen am Schluss nicht nur die Jacke, sondern auch 1.500 Euro fehlten, die in der Jacke gesteckt haben sollen. Das soll sein Flüchtlingsgeld für zukünftige Schleusungen gewesen sein. Die Jacke soll dem Afghanen nach zahllosen Tritten und Schlägen entwendet worden sein, die er am Boden liegend von allen sechs Pakistani abgekriegt haben soll.

Das sagen die Pakistani

Die Version eines der Pakistani, der zu den Haupttätern zählt (Verteidiger RA Florian Schneider), klingt ganz anders: Der verletzte Afghane hatte sich mit heftigsten Beleidigungen grundlos mit den Pakistani angelegt und am Ende wohl eine zu große Lippe riskiert, da er von den dermaßen Provozierten richtig Dresche bezogen hatte. Er hatte sich damit allerdings nicht abgefunden, sondern die Polizei gerufen und plötzlich behauptet, er sei überfallen und beraubt worden, wohl wissend, dass er damit ganz schlau in eine Opferrolle schlüpfen kann. Um das Ganze gut zu würzen behauptete er gleich noch den Verlust von 1.500 Euro. Da er einige Blessuren im Gesicht hatte glaubte ihm die Polizei, erwirkte gegen die sechs Pakistani Haftbefehle wegen Raubes und sperrte sie alle ein.

Die Version des Afghanen lässt jedoch einige Fragen offen, die viel mit der Herkunft der Beteiligten zu tun haben: Der Afghane gilt von seiner Volkszugehörigkeit her bei den Pakistani als ein klassischer Lügner, denn sein Volk soll schon lange den Ruf haben, sich nur mit Lügerei über Wasser halten zu können, weil sie es angeblich auf anderem Wege zu nichts bringen. Die Geschichte mit den geraubten 1.500 Euro sei völlig unglaubhaft, denn immerhin sei der Afghane nur durch eine lange Schleusung nach Deutschland gelangt. Es sei völlig unmöglich, dass ein Schleuser seinem Opfer soviel Geld übrig lasse, wie der Afghane behauptet, verloren zu haben. Einem Schleusungsopfer werde grundsätzlich alles Geld abgenommen, das er habe, und es werde ihm nichts an nennenswerten Beträgen gelassen!

Fazit

Ob diese Geschichte allerdings auf diesem Wege aufgeklärt werden wird ist dennoch fraglich, denn kein deutscher Richter wird sich in diese Untiefen der nationalen und regionalen Abneigungen begeben können, um über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.

30. April 2016/von Florian Schneider
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