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Prügelei wegen Nichtbezahlung von Escort-Service

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Ende eines Abends im Swingerclub in München war sicher anders geplant. Eine Frau von etwa Mitte Dreißig, die für einen Escort-Service arbeitet, war gegen ein vorher fest vereinbartes Pauschalhonorar mit einem Kunden in einen Swingerclub gegangen, die Bezahlung sollte am Schluß stattfinden. Gegen Ende des Abends soll der Kunde noch einige Extras gefordert haben, die nach Auffassung der Escort-Frau allerdings auch ein Extra-Honorar gekostet hätten, das der Kunde aber nicht bezahlen wollte. Als keine Übereinkunft erzielt werden konnte soll die Frau abgelehnt haben und die ursprünglich vereinbarte Summe eingefordert haben. Der Kunde soll nun versucht haben, sich durch schnelle Flucht aus dem Swingerclub seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Geendet haben soll diese nach der Erinnerung von Beteiligten durch das Eingreifen des Ehemannes der Prostituierten, der zu Hilfe gerufen worden ist. Als auch die Aufforderung des Ehemannes nix gefruchtet hatte und der Kunde immer noch nicht zahlen wollte soll die Geschichte ziemlich handgreiflich geworden sein. Aus der Diskussion wurde nach allem Anschein eine handfeste Prügelei, für die der Ehemann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Urheber und Verantwortlicher anzusehen ist, obwohl der Kunde sich augenscheinlich nicht lange bitten ließ und ganz entscheidend beteiligt gewesen war. Egal, der Ehemann (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt nun eine Anklage zum Strafrichter und muß sich demnächst vor dem Amtsgericht München verantworten. Das Honorar wurde übrigens dann doch noch gezahlt, – von der Mutter des Kunden, die nix auf ihren guten Ruf kommen lassen wollte und deshalb von der Zahlungsverweigerung des Sohnemanns gar nix hielt.

13. Januar 2016/von Florian Schneider
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