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Milde Strafe für Randalierer

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Dienstag nach Ostern mußten sich zwei Randalierer vor dem Amtsgericht München verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, in einem Taxi in München nach dem letzten Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei der WM randaliert und den Taxifahrer geschlagen zu haben: Die beiden Angeklagten waren erheblich angetrunken zusammen mit der Freundin des einen Angeklagten ins Taxi gestiegen, als die deutsche Nationalmannschaft gerade ihr Spiel bei der WM verloren hatte. Die beiden Angeklagten waren gereizt über den Ausgang des Spiels. Der Taxifahrer forderte sie auf, wieder auszusteigen, als sie im Taxi grölten. Die drei stiegen aus, allerdings hielten sie das Taxi dann erneut auf und hinderten es am Wegfahren. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München schlugen sie dann auf das Auto ein und ohrfeigten den Taxifahrer. Passanten mischten sich ein, es gab wechselseitige Schläge, bei denen auch die beiden Angeklagten leicht verletzt wurden.

Der eine Angeklagte erhielt daraufhin am Dienstag vor dem Amtsgericht München acht Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.500. Beide waren bereits vorbestraft.

Angesichts des Umstandes, daß beide Angeklagte vorbestraft sind, müssen die Strafen als sehr milde angesehen werden, der Strafrahmen für Körperverletzung hätte auch deutlich höhere Strafen hergegeben.

26. April 2011/von Florian Schneider
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