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Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Schock war groß für den etwa vierzigjährigen Angeklagten: Das Amtsgericht München hatte ihn am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monate ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt war er wegen eines Vorfalls im Oktober letzten Jahres: Die Ehefrau des Angeklagten, die Escort-Service anbietet, hatte Probleme mit einem Kunden, der für den Sex nicht zahlen wollte, weil er nicht zufrieden war. Als sie ihren Ehemann anrief und der eilends vorbei kam, um ihr beim Eintreiben der vereinbarten Vergütung zu helfen, kam es zu einer heftigen Schlägerei mit dem Kunden, der gegen den völlig außer sich geratenen Ehemann keine Chance hatte und schlimme Prügel bezog. Erst hinzugeeilte Kunden des Swingerclubs, in dem sich der Kunde mit der Prostituierten getroffen hatte, und die Polizei konnten den Ehemann einbremsen und dazu veranlassen, von dem Kunden abzulassen. Obwohl die Verletzungen des Kunden trotz der Heftigkeit der Auseinandersetzung nicht so besonders gravierend waren beharrte die Staatsanwaltschaft auf einer unbedingten Freiheitsstrafe, da der Angeklagte bereits zwei Verurteilungen wegen Körperverletzung in den letzten Jahren eingefahren hatte und vor allem sich weder entschuldigt hatte bei dem Kunden noch an ihn Wiedergutmachung geleistet hatte. Der Angeklagte muß nun versuchen, in der Berufungsinstanz eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erreichen.

26. Februar 2016/von Florian Schneider
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