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Haftstrafe für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen 23-jährigen Starnberger wohl schon länger im Visier, als sie ihn durch die Überwachung seines Telefons wegen einer ganzen Reihe von großangelegten Drogengeschäften dingfest machen konnte: Eines seiner Geschäfte brachte diese Woche einen anderen Starnberger, einen 25-Jährigen, und dessen 24-jährigen Cousin aus dem Rheinland, vor das Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg, wo sich die Beiden (unter anderem) wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit 5 Kilo Gras verantworten mußten. Die Beiden sollten für den 23-jährigen Starnberger Dealer 5 Kilo Gras zum Preis von Euro 100.000 organisieren, da der 23-Jährige ins große Geschäft mit Drogen einsteigen wollte. Da ihn die Staatsanwaltschaft aber schon länger überwachte flog das Ganze auf. Der Ältere der beiden Ageklagten, der 25-jährige Starnberger, bestritt den Vorwurf, sein 24-jähriger Cousin gab alles zu. Der 23-jährige Starnberger mußte als Zeuge gegen seine beiden Geschäftspartner aussagen.

Er war in einem vorangegangenen Verfahren nicht nur wegen dieses Drogengeschäfts, sondern auch wegen anderer gravierender Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Da er rechtskräftig verurteilt war blieb ihm nix anderes übrig, als gegen die beiden Angeklagten in der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg auszusagen und sie damit erheblich zu belasten.

Der Ältere der beiden Angeklagten fügte sich angesichts der Aussage seines „Geschäftspartners“ und seiens Cousins in das Unvermeidliche und gestand schließlich doch. Dies verhalf ihm wohl letztlch zu der sehr moderaten Freiheitsstrafe von nur 2 Jahren und 4 Monaten. Sein von Anfang an geständiger Cousin aus dem Rheinland kam mit 10 Monaten auf Bewährung davon.

30. April 2011/von Florian Schneider
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