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Geldstrafe für Betrug

Vermögensdelikte

Anfang November mußte sich ein Sechzigjähriger vor dem Amtsgericht Erding verantworten, gegen den die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen Betrugs erhoben hatte: dem Münchner wurde vorgeworfen, am Flughafen sogenannte Bayerntickets der MVG aus dem Müll gefischt und an Touristen, die soeben mit dem Flieger gelandet waren und hilflos an den Ticketautomaten der MVG gestanden waren, für einige Euros verkauft zu haben. Der Angeklagte soll zwar Tickets verwendet haben, die für den aktuellen Tag noch Gültigkeit gehabt hatten, allerdings sei auf diesen Bayerntickets ausdrücklich aufgedruckt, daß sie nicht übertragbar seien. Damit seien die Touristen von dem sich als orts- und MVG-kundig gebenden Angeklagten getäuscht worden, da sie ein ungültiges S-Bahnticket gekauft hätten. Da die Kontrolleure der MVG den Angeklagten schon lange im Auge gehabt hatten sei jedoch ein Schaden bei den Touris nicht eingetreten, denn dem Angeklagten sei kurz nach dem Geschäft das Geld wieder abgenommen worden

Der Angeklagte war bereits zahllose Male wegen exakt desselben Delikts vorbestraft und stand zudem unter offener Bewährung. Er begründete seine unverrdrossene Straffälligkeit mit den viel zu geringen Hartz IV – Sätzen, von denen er nicht leben könne, er wisse einfach nicht, wie er anders über die Runden kommen könnte.

Da er geständig war und der Schaden, der ohne das Eingreifen der MVG-Kontrolleure bei den Touristen eingetreten wäre, nur sehr gering gewesen wäre sah das Amtsgericht von einer Freiheitsstrafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer geringen Geldsrafe.

13. November 2011/von Florian Schneider
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