• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Geldstrafe für Arbeitnehmer wegen Nötigung des Arbeitgebers

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hat vor Kurzem gegen den ehemaligen Arbeitnehmer einer Münchner Reinigungsfirma einen Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Nötigung erlassen. Hintergrund war eine Strafanzeige der Münchner Reinigungsfirma gegen ihren Arbeitnehmer vor einigen Monaten bei der Staatsanwaltschaft München I, dem sie vorgeworfen hatte, einen Streit über die Rückzahlung eines Darlehens, das sie ihm früher mal gewährt hatte, nicht nur als Anlaß für eine Kündigung genommen zu haben, sondern auch gleich noch für die Androhung mißbraucht zu haben, seine Firma fälschlicherweise beim Zoll wegen Schwarzarbeit hinzuhängen. Die anzeigeerstattende Firma hatte angesichts des Verlaufs des Streitgesprächs zwar die fristlose Kündigung des Mitarbeiters gerne angenommen, seine Drohung, den Zoll einzuschalten und Schwarzarbeit anzuzeigen, jedoch sehr ernstgenommen: Die Anzeigeerstatterin hat sehr empfindliche Kundenkontakte, die den Besuch von Zollbeamten schlecht vertragen würden.

Da die Arbeitgeberin angesichts des Verhaltens des Mitarbeiters nicht den geringsten Zweifel daran hatte, dass er seine Drohung wahrmachen würde, aber andererseits nichts zu verbergen hatte, – da es bei ihr keinerlei Schwarzarbeit gibt, – gab es für sie zu Recht nicht das geringste Zögern, den Mitarbeiter anzuzeigen wegen Nötigung und beauftragte ihren Anwalt RA Florian Schneider mit der Erstattung der Strafanzeige.

Nach einigem Widerstand bei der Staatsanwaltschaft München, die Anzeige ernstzunehmen, da bei der Staatsanwaltschaft wohl die Bedeutung einer falschen Verdächtigung für die Firma beim Zoll verkannt worden war, fand sich die Staatsanwaltschaft schließlich doch bereit dazu, beim Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls zu beantragen. Der Angeklagte hatte dann zwar zuerst Einspruch eingelegt, sah sich dann aber dazu gezwungen, die Geldstrafe zu akzeptieren, da die Beweislage klar war und vor allem mehrere Mitarbeiterinnen seiner früheren Arbeitgeberin als Zeuginnen zur Verfügung standen, da sie alle seine Drohungen mitbekommen hatten. Die Verurteilung wegen Nötigung ist damit rechtskräftig.

24. Oktober 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-24 10:37:122020-01-28 12:08:19Geldstrafe für Arbeitnehmer wegen Nötigung des Arbeitgebers
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn Link to: Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn Link to: Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlands Link to: Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlands Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner des Münchner Umlan...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen