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Geldauflage für das Anzetteln einer Massenschlägerei

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage für das Anzetteln einer Massenschlägerei in Olching

Das Amtsgericht Dachau stellte Ende August das Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen einen 21 jährigen gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro ein und verhängte eine Bewährungsstrafe über acht Monate für den Kontrahenten, der mit einem Schlag mit einer Flasche auf den Kopf des 21 jährigen geantwortet hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nachdem die Beiden sich wegen eines Mädels in die Haare geraten waren und vor das Olchinger Lokal verwiesen worden waren ging draußen eine regelrechte Massenschlägerei los. Vor Gericht konnte sich der jüngere der Beiden wohl erfolgreich als Opfer darstellen, – obwohl er die Auseinandersetzung mit dem Anderen angefangen hatte, indem er ihm eine Kopfnuß gegeben hatte. Die Antwort des Anderen mit einem Schlag mit einer Flasche war vom Amtsgericht Dachau wohl als reichlich übertrieben angesehen worden, weshalb die Strafe deutlich höher ausfiel.

4. Oktober 2010/von Florian Schneider
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