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Fußtritt gegen schlafenden Penner führt zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Freiheitsstrafe

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein junger Rumäne (Verteidiger RA Florian Schneider), der in München als Handwerker arbeitet, hatte wohl einen deutlichen Aussetzer, als er an einem frühen Sonntagmorgen Anfang Juni letzten Jahres auf dem Nachhauseweg von einem Club einem Penner in den Bauch trat, der in einem Geschäftseingang auf der Sonnenstraße lag und schlief. Normalerweise wäre dieser Tritt niemandem aufgefallen und keiner hätte es gemerkt, – außer dem Penner, der allerdings in einen dicken Schlafsacke eingemummelt war und deshalb gut gepolstert war. Ärgerlich für den Angeklagten war jedoch, dass einige Jugendliche, – mit denen er Sekunden zuvor eine kleine Debatte gehabt hatte, weil die ihm keine Zigarette hatten schenken wollen, – ihn im Auge behalten hatten und deshalb den Tritt mit bekamen. Als sie den Angeklagetn anschrien, was er da tue, versuchte der Angeklaget wegzulaufen, die Jugendlichen holten ihn allerdings ein und riefen die Polizei. Die nahm den Angeklagten fest, die Statsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wollte sich zu keienm Geständnsi durchringen und bestritt alles. Da alle Zeugen schilderten, er sei stark alkoholisiert gewesen an dem Morgen, hat das Bestreiten wohl mit dieser schweren Alkoholisierung zu tun. Der Richter ärgerte sich wohl sehr über den Tritt und den Angeklagten, der entgegen allen Zeugenaussagen unverdrossen bestritt, denn er überstieg den Antrag der Staatsanwältin, die fünf Monate gefordert hatte, und verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte akzepterite das Urteil dennoch.

5. Februar 2015/von Florian Schneider
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