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Freispruch vor dem Amtsgericht Erding

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Erding sprach einen Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung frei, obwohl der vielfach wegen Körperverletzung vorbestraft war und die Tat durchaus in das Bild seiner bisherigen Taten paßte.

Die Staatsanwaltschaft hatte einem 27 jährigen zur Last gelegt, im Erdinger ?Musikpark? einem Gast einen Kopfstoß versetzt zu haben. Da das Opfer den Angeklagten nur an einem Ohrring hatte identifizieren können sprach das Amtsgericht Erding den Angeklagten frei, obwohl der in den letzten Jahren schon oft wegen Körperverletzung verurteilt worden war und sich auch kurz vor dem Prozeß eine erneute Verurteilung wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe eingehandelt hatte. Das Amtsgericht hatte also nach dem Grundsatz ?Im Zweifel für den Angeklagten? freigesprochen und sich von den Vorstrafen nicht beeindrucken lassen.

17. Januar 2011/von Florian Schneider
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