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Einstellung bei Sozialbetrug

Vermögensdelikte

Die Sache sah ziemlich klar nach Strafbefehl aus, als sich eine etwa 40-jährige Beschuldigte mit ausländischen Wurzeln in der Kanzlei vorstellte und eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung beim Hauptzollamt vorlegte. Der Frau war vom Zoll vorgeworfen worden, nach der Beantragung von ALG II eine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt zu haben, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß ALG II einige Monate weiter bezogen zu haben, obwohl sie bereits Gehalt erhalten hatte. Klugerweise hatte die Beschuldigte der Versuchung widerstanden, sich selbst beim Zoll zu melden und selbst zu versuchen, die Sache klarzustellen undn Vorwurf zu entkräften, und sich direkt an einen Verteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Nach Vorlage einer Verteidigervollmacht verbunden mit der Mitteilung, dass die Beschuldigte vorläufig keine Angaben zur Sache machen wird, und einem Antrag auf Akteneinsicht wurde vom Zoll die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die erteilte kurz darauf Akteneinsicht. Nach der Ankündigung der Verteidigung, dass sich die Beschuldigte über ihren Verteidiger äußern werde, erfolgte eine umfangreiche Stellungnahme zum Tatvorwurf direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft, in der es gelang, den Tatvorwurf zurechtzurücken. Der Erfolg der Mühe war eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringfügige Geldauflage zu Gunsten eines gemeinnützigen Vereins. Es ist damit entgegen den ursprünglichen Befürchtungen gelungen, zu erreichen, dass die Beschuldigte als nicht vorbestraft gilt und keine Eintragung im Führungszeugnis erhält. 

12. November 2015/von Florian Schneider
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