• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein etwa Fünfundzwanzigjähriger aus dem Münchner Umland hatte diese Woche einen unangenehmen Termin vor dem Münchner Amtsgericht wahrzunehmen: Das Gericht hatte ihm eine Ladung zur Anhörung im Rahmen eines Bewährungswiderrufsverfahrens geschickt. Wie sich bei der Einsicht in das Bewährungsheft durch den Verteidiger (RA Florian Schneider) vor dem Anhörungstermin herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Bewährung aus dem Vorjahr zu widerrufen, da der Verurteilte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft seinen Auflagen nicht nachgekommen war und damit gegen Weisungen eines Bewährungsbeschlusses verstoßen hatte. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches kann dies bedeuten, dass das Gericht, das die Bewährungsüberwachung führt, die Bewährung widerruft und den Verurteilten ins Gefängnis schickt. Der Mann, von Beruf Koch, hatte sich im Vorjahr bei einem anderen Gericht im Oberland eine Freiheitsstrafe zur Bewährung eingefangen mit der Auflage, Therapie zu machen.

Da diese Bewährung aus 2012 schon die insgesamt dritte war, die sich der Mann nacheinander eingefangen hatte, und die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe jedesmal mit dem Argument hatte abgewendet werden können, dass der Angeklagte ausdrücklich therapiewillig sei, hatte der letztjährige Amtsrichter dem Angeklagten ausdrücklich auferlegt, eine stationäre Therapie in Haar erfolgreich abzuschließen und dann anschließend eine ambulante Alkoholtherapie zu machen. Gleichzeitig hatte er ihn dringend darauf hingewiesen, dass er seine inzwischen insgesamt drei Bewährungen im Knast würde absitzen müssen, sollte er diese Auflage nicht erfüllen.

Der Mann war dem nachgekommen und hatte zunächst seinen stationären Aufenthalt in Haar erfolgreich beendet. Auch die ambulante Therapie hatte er im Anschluß daran angefangen, jedoch unvermittelt abgebrochen, da er nicht mehr wußte, wie er seine Ausbildung zum Koch und die Therapie unter einen Hut kriegen konnte. Da er dem Bewährungsgericht in München den Abbruch der Therapie nicht mitgeteilt hatte lag somit ein klarer Verstoß gegen die Weisungen aus dem Urteil vom letzten Jahr vor. Der Widerruf der Bewährungen, um die so lange gekämpft worden war, konnte schließlich dadurch abgewendet werden, dass der Verurteilte dem Amtsgericht plausibel machte, dass er seine Therapie fortsetzen wolle. Das Gericht wies den Mann daher an, sich sofort um eine neue Therapie zu kümmern. Er muß nun binnen zwei Monaten nachweisen, dass er seine ambulante Therapie wiederaufgenommen hat, andernfalls wird die Bewährung endgültig widerrufen.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-17 11:21:402020-01-28 12:02:48Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: 2 Jahre Haft für Autodiebstahl Link to: 2 Jahre Haft für Autodiebstahl 2 Jahre Haft für Autodiebstahl Link to: 10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen Link to: 10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewährungen 10 Angeklagte aus Polen erhalten für schweren Diebstahl teilweise Bewähru...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen