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Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes

Jugendliche - Heranwachsende
Festnahme, Handschellen

Das Urteil des Münchner Jugendgerichts im Frühjahr war hart. Es lautete auf dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes. Der Junge hatte noch als 15-Jähriger insgesamt 10 Straftaten begangen. Die meisten davon waren Raubtaten oder räuberische Erpressung. Die Jugendrichterin mußte gleich 10 Taten in zwei verschiedenen Anklagen gegen den Jungen verhandeln.

Der Junge war mit 15 an die ganz falschen Freunde geraten und in einen Strudel von Straftaten geraten.

Sehr schwer zu verkraften war für ihn vor allem, dass sein Vater von ihm nix wissen wollte. Seine Mutter mußte ihn alleine groß ziehen. Auf der Straße gabs in dem Münchner Stadtteil aber nur die falschen Orientierungspunkte. Um an Geld zu kommen wurde es für ihn zur Gewohnheit, andere Jugendliche abzuziehen, notfalls mit Gewalt.

Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes sind eine bitterharte Sanktion.

Der Junge war zwar in der Verhandlung vor dem Jugendgericht geständig. Allerdings nicht aus Überzeugung, wie die Richterin meinte. Das Geständnis kam über die Pflichtverteidigerin und nicht vom Angeklagten. Nach Meinung der Jugendrichterin war die Einsicht in seine Verfehlungen also wohl nicht wirklich gegeben.

Der Junge war schon letzten Sommer in Untersuchungshaft gekommen.

Als 15-Jähriger ging’s für ihn in eine spezielle Jugendhaftanstalt in Südosten von Bayern. Der Junge fand sich plötzlich unter lauter Gleichaltrigen wieder, die alle dieselben Probleme hatten wie er. Jetzt gingen die Probleme erst richtig los. Es folgte ein Ärger nach dem Anderen mit den Mitgefangenen. Schlägerei folgte auf Schlägerei.

Dies war der Grund, weshalb die Strafe so hart ausgefallen ist, nach Meinung des Jugendgerichts konnte sich der Junge nicht anpassen und einfügen, sondern blieb gewalttätig.

Die Stellungnahme der Jugendhaftanstalt während der Untersuchungshaft ist und bleibt ein entscheidendes Kriterium für das Strafmaß. Benimmt sich ein Jugendlicher während der Untersuchungshaft unauffällig und fügt sich in die Anstaltsordnung gut ein fällt die Jugendstrafe deutlich geringer aus. Gibts ständig Ärger mit den Vollzugsbeamten und den Mitgefangenen wird’s teuer. Richter folgen dann dem Grundsatz des Jugendgerichtsgesetzes, wonach Erziehung im Vordergrund stehen muss und der Jugendliche nacherzogen werden muss. Das verlängert die Haftdauer.

Der Junge ist in Berufung gegangen und hat den Anwalt gewechselt.

In der Berufungsverhandlung muss der Jugendliche nun vor allem dazu erklären, wie es zu den ständigen Beanstandungen seines Verhaltens im Knast gekommen ist. Hierzu werden auch die Personen angehört werden, die ihn im Knast betreut haben. Dazu gehört auch die Jugendgerichtshilfe. Sein neuer Verteidiger (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) muss auf ein geringeres Strafmaß hinwirken.

21. Mai 2025/von Florian Schneider
Schlagworte: amtsgericht, Haft, Jugendhaftanstalt, Jugendlicher, jugendstrafe, Jugendstrafverteidiger, raub
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