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Anklage wegen Mobbings

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein Fall der immer häufiger werdenden Internetkriminalität beschäftigt gerade das Amtsgericht Dachau: Ein 27-Jähriger wurde soeben von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der üblen Nachrede zum Amtsgericht Dachau angeklagt, da er beschuldigt wird, im Internet nachweislich falsche Behauptungen über ein türkisches Ehepaar verbreitet zu haben: Der Angeklagte soll im Internet behauptet haben, das Ehepaar hänge der Scharia an, drangsaliere andere Leute und agitiere politisch. Auch ein Zusammenhang des Ehepaars mit schweren Straftaten soll vom Angeklagten behauptet worden sein. Obwohl die Eheleute ihre Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatten konnte von der Polizei der Angeklagte als Tatverdächtiger ermittelt werden, da es zwischen dem geschädigten Ehemann und dem Angeklagten im Jahre 2009 einen Bezug gegeben haben soll:

Der Angeklagte ist nämlich der Sohn der ehemaligen Freundin des Geschädigten, die ihren damaligen Freund, – den geschädigten Ehemann, – im Jahre 2009 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Verfahren gegen das jetzige Opfer des Mobbings war damals mit einem Freispruch beendet worden. Nicht nur der Umstand, daß die Polizei in diesem Freispruch ein Motiv für die jetzige Mobbingaktion sah.

Über die damaligen Schriftsätze des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers konnte deshalb der Angeklagte als tatverdächtiger der Mobbingaktionen ermittelt werden, da klar war, daß die Mutter des Angeklagten die Schriftsätze wegen fehlender Deutschkenntnisse niemals hätte anfertigen können, sondern nur der Angeklagte. Da auch Formulierungen in den Schriftsätzen damals und in den Internetverleumdungen heute übereinstimmen ist der Angeklagte ins Visier der Polizei geraten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-08 16:39:332020-01-28 12:10:09Anklage wegen Mobbings

Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein selten ausehenerregender Fall beschäftigte vorletzte Woche das Amtsgericht Fürstenfeldbruck: Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts stand ein 33-jähriger Mann aus Dachau, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seinen Schwiegervater im Jahre 2008 bei der Polizei in Fürstenfeldbruck fälschlicherweise wegen eines vemeintlichen sexuellen Mißbrauchs seiner damals fünfjährigen Enkelin, – der Tochter des Angeklagten, – angezeigt und zusätzlich seine Freundin zur Falschaussage angestiftet zu haben. Nach ihrer Trennung vom Angeklagten hatte seine Freundin zugegeben, auf Ersuchen des Angeklagten gelogen zu haben und falsch ausgesagt zu haben. Da der Angeklagte zusätzlich beantragt hatte bei der Polizei, Schwiegervater in Untersuchungshaft zu nehmen, hatte die Staatsanwaltschaft München II gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, der Anstiftung zur Falschaussage und der versuchten mittelbaren Freiheitsberaubung erhoben.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat nach einer Hauptverhandlung mit 5 Verhandlungstagen nicht den geringsten Hinweis auf den behaupteten sexuellen Mißbrauch gefunden. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck hat sich der Angeklagte daher tatsächlich wegen exakt der Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hatte, strafbar gemacht, und veurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Da die Strafe 2 Jahre übersteigt ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe hätte die Strafe auch höher ausfallen können: Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-02 16:36:112020-01-28 12:10:45Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht

Freispruch im Nötigungsprozeß

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hatte im Haupverfahren vergangenen Oktober noch keinen Zweifel daran gezeigt, daß ein ehemaliger BILD-Reporter den Schauspieler Otti Fischer unter Zuhilfenahme eines heimlich gedrehten Sex-Videos mit einer Prostituierten dazu genötigt hatte, ein Interview mit dem BILD-Reporter zu geben, und den Reporter zu einer hohen Geldstrafe von Euro 14.400 verurteilt. Die Berufungskammer am Landgericht München I hob jedoch am heutigen Montag dieses Urteil auf und sprach den Reporter frei.

Ausschlaggebend könnte wohl die Aussage der Agentin des Schauspielers gewesen sein, die einen Druck auf Fischer durch den Reporter bestritten hatte.

Die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer als Nebenkläger wollen diesen Freispruch nicht akzeptieren und Revision einlegen. Damit wird sich als nächste Instanz das Oberlandesgericht München mit der Sache befassen.

23. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-23 16:34:192020-01-28 12:11:04Freispruch im Nötigungsprozeß

Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stand am heutigen Dienstag eine Muslima, die ihren Mann, einen Imam, bezichtigt hatte, sie jahrelang mißhandelt zu haben. Der Imam war aufgrund dieser ihrer Vorwürfe für wzeieinhalb Monate in Untersuchungshaft gewandert, bis sich herausstellte, daß seine Frau gelogen und ihn zu Unrecht belastet hatte. Sie war deshalb von der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der mittelbaren Freiheitsberaubung und wegen falscher Verdächtigung angeklagt worden und mußte sich nun vor dem Strafgericht verantworten. In der Verhandlung rechtfertigte sie ihre Lügen damit, daß sie sich habe trennen wollen von ihrem Mann, nachdem es zum Streit um die Kinder gekommen war. Der Ehemann habe sich jedoch nicht korrekt scheiden lassen wollen, sondern habe sie nach islamischem Recht einfach verstoßen. Hierfür habe sie sich rächen wollen.

Wegen ihrer schwerwiegenden Lügerei hatte sie übrigens auch selbst Untersuchungshaft erleiden müssen, die Angeklagte hatte sich unbestreitbar wegen falscher Verdächtigung und wegen mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht und durch ihre Lügen ihren Mann ins Gefängnis gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, das Gericht verhängte neun Monate auf Bewährung. Das Urteil war wohl sofort auf breite Zustimung gestoßen, denn alle Seiten erklärten Rechtsmittelverzicht.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:30:412020-01-28 12:11:22Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung

Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 67-jährigen Augsburger wegen Erpressung seiner ehemaligen Lebensgefährtin nur zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro.

Der 67 jährige Rentner hatte seiner ehemaligen Freundin schriftlich damit gedroht, ein kompromittierendes Sexvideo mit ihr zu veröffentlichen, falls sie nicht eine Sicherungshypothek über 20.000 Euro zurücknehme, die ihn belaste. Das Video gab es zwar gar nicht, die 69 jährige befolgte seinen Wunsch nicht und ließ sich nicht erpressen, – obwohl sie von der Existenz des Videos ausging, – sondern zeigte den Erpresser an.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:50:022020-01-28 12:11:48Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin
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