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Privatklage wegen übler Nachrede

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine Frau aus der Umgebung von München reicht dieser Tage eine Privatklage gegen ihren Bruder und dessen Ehefrau ein. Grund ist die schon Jahre währende Übung des Bruders und der Schwägerin, die Post aus dem Briefkasten ihrer Wohnung zu entnehmen, – ohne hierfür eine Erlaubnis zu haben, – und zu öffnen. Nachdem die beiden beim letzten Mal im Januar fündig geworden waren mit ganz besonders interessanter Post hat die Geschädigte (RA Florian Schneider) die Geduld mit ihnen verloren und Anzeige gegen die 2 erstattet. Das Ehepaar hatte damals nämlich ein Schreiben „gefunden“, dem zu entnehmen war, daß sich der Lebensgefährte der Frau in Untersuchungshaft befindet. Das fanden sie so interessant, daß sie dies gleich den Eltern berichteten mit der Folge, daß die aus allen Wolken fielen und nun der Familiensegen ziemlich schief hängt. Bei der Gelegenheit ehaupteten die Beiden den Eltern gleich auch noch weitere unschöne Dinge über die Geschädigte, um sie besonders schlecht zu machen.

Nach Einreichung der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft München I zwar mitgeteilt, sie werde die Sache von sich aus strafrechtlich nicht verfolgen, da es am öffentlichen Interesse fehle, – was zu erwarten war, – kann sie nun selbst aktiv werde und gegen die Beiden Privatklage einreichen. Da die Parteien dieses Streits in derselben Gemeinde wohnen, – sie wohnen nebeneinander, – ist nach dem Gesetz in Bayern zunächst ein Sühneverfahren vorgeschrieben: Die Anzeigeerstatterin wird zwar eine Privatklage entwerfen lassen, zunächst aber bei der Gemeinde, in sie alle wohnen, Antrag auf Durchführung eines Sühneverfahrens stellen.

Dieses Sühneverfahren wird wie vorgeschrieben nicht vor dem Amtsgericht durchgeführt werden, – das später für die Verhandlung über die Privatklage selbst zuständig sein wird, – sondern vor der Gemeinde. Erst nach dem Scheitern des Sühneverfahrens ist die Bahn frei für die Strafverhandlung vor dem Amtsgericht München, in dem sich das Ehepaar als Angeklagte vor dem Strafrichter werden rechtfertigen müssen.

11. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-11 17:35:012020-01-28 12:09:15Privatklage wegen übler Nachrede

Einstellung bei Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Eine Russin (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben beim Amtsgericht München eine Einstellung ihres Strafverfahrens wegen Beleidigung und Freiheitsberaubung erreicht. Der über sechzig Jahre alten Frau war vorgeworfen worden, ihren Sohn und dessen Ehefrau zunächst beleidigt und dann in deren Wohnung eingesperrt zu haben. Nach Angaben des Sohnes hatte es zunächst (wie schon öfter vorher) im Treppenhaus zwischen der elterlichen Wohnung im EG und seiner Wohnung im I. OG eine Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Mutter gegeben, in die auch seine neue Ehefrau miteinbezogen worden war. Wie schon bei den früheren Auseinandersetzungen war es darum gegangen, daß der Sohn nicht bereit war, zu akzeptieren, daß seine Muttern seine Wohnung betritt und sich in seine Angelegenheiten mit seiner Ehefrau einmischt während seiner berufsbedingten Abwesenheiten. Die wiederum hatte sich immer wieder darauf berufen, daß ihr Sohn immer noch völlig mietfrei bei ihr zuhause wohne.

Nachdem während des lauten Streits im Hausflur zunächst jede Menge gegenseitige Beleidigungen gefallen waren war der Sohn so bedrohlich auf seine Mutter losgegangen, daß die Angst bekommen hatte und die nächstbeste Gelegenheit ergriffen hatte, ihren Sohn und dessen Frau in deren Wohnung einzusperren, um der Bedrohung zu entgehen.

Angesichts der eindeutig gegenseitigen Beleidigungen und der Bedrohungslage für die Angeklagte war das Gericht bereit, das Verfahren gegen die Frau ohne jede weitere Auflage einzustellen. Immerhin hatte das Strafverfahren dazu geführt, daß der Sohn zusammen mit seiner Frau endlich aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen war und sich eine eigene Wohnung gesucht hatte, was auch zu einer Entspannung der sehr verhärteten Fronten führen dürfte.

14. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-14 17:28:432020-01-28 12:09:37Einstellung bei Beleidigung

Verwarnung wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Am Dienstag wurde ein Münchner Klatschreporter wegen Beleidigung vom Amtsgericht München verwarnt sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von Euro 5000 auf zwei Jahren Bewährung versehen. Der Gesellschaftskollumnist soll sich voriges Jahr im Dezember beim „Monti-Lüftner-Gedächtnis-Tennisturnier abfällig gegenüber einem Marketingmanager geäußert haben. Laut der Aussage eines Musikproduzenten soll folgende Verbalinjurie gefallen sein: „Sag mal, wie kommst du dazu, hier Verbrecher einzuladen?“ Dabei soll der Reporter außerdem eine auffällige Kopfbewegung in Richtung des Managers gemacht haben. Vor Gericht Zeigte sich der Angeklagte jedoch wenig schuldeinsichtig und bestritt die Beleidigung, – lediglich einen „gesellschaftlichen Underdog“ habe er den Manager genannt, – und beharrte auf einer Einstellung des Verfahrens.

Wegen der zahlreichen Eintragungen im Bundeszentralregister, – der Angeklagte war bereits einmal inhaftiert gewesen und hatte innerhalb offener Bewährung gehandelt, – war eine Einstellung nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht in Frage gekommen. Nach knapp einer Stunde Verhandlung verhängte der Richter gegen den Klatschreporter wegen Beleidigung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und erlegte ihm eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a Euro 100 auf zwei Jahre Bewährungszeit.

Die offene Bewährung ist nach den üblichen Gepflogenheiten der Münchner Justiz durch eine derart geringfügige Verurteilung nicht gefährdet, bei weiterer Straffälligkeit jedoch sehr wohl. Der Rat des Richters am Schluß der Verhandlung soll gewesen sein: „Einfach mal den Mund halten.“

12. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-12 16:52:332020-01-28 12:09:45Verwarnung wegen Beleidigung

Anklage wegen Mobbings

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein Fall der immer häufiger werdenden Internetkriminalität beschäftigt gerade das Amtsgericht Dachau: Ein 27-Jähriger wurde soeben von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der üblen Nachrede zum Amtsgericht Dachau angeklagt, da er beschuldigt wird, im Internet nachweislich falsche Behauptungen über ein türkisches Ehepaar verbreitet zu haben: Der Angeklagte soll im Internet behauptet haben, das Ehepaar hänge der Scharia an, drangsaliere andere Leute und agitiere politisch. Auch ein Zusammenhang des Ehepaars mit schweren Straftaten soll vom Angeklagten behauptet worden sein. Obwohl die Eheleute ihre Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatten konnte von der Polizei der Angeklagte als Tatverdächtiger ermittelt werden, da es zwischen dem geschädigten Ehemann und dem Angeklagten im Jahre 2009 einen Bezug gegeben haben soll:

Der Angeklagte ist nämlich der Sohn der ehemaligen Freundin des Geschädigten, die ihren damaligen Freund, – den geschädigten Ehemann, – im Jahre 2009 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Verfahren gegen das jetzige Opfer des Mobbings war damals mit einem Freispruch beendet worden. Nicht nur der Umstand, daß die Polizei in diesem Freispruch ein Motiv für die jetzige Mobbingaktion sah.

Über die damaligen Schriftsätze des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers konnte deshalb der Angeklagte als tatverdächtiger der Mobbingaktionen ermittelt werden, da klar war, daß die Mutter des Angeklagten die Schriftsätze wegen fehlender Deutschkenntnisse niemals hätte anfertigen können, sondern nur der Angeklagte. Da auch Formulierungen in den Schriftsätzen damals und in den Internetverleumdungen heute übereinstimmen ist der Angeklagte ins Visier der Polizei geraten. Das Verfahren wird fortgesetzt.

8. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-08 16:39:332020-01-28 12:10:09Anklage wegen Mobbings

Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein selten ausehenerregender Fall beschäftigte vorletzte Woche das Amtsgericht Fürstenfeldbruck: Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts stand ein 33-jähriger Mann aus Dachau, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seinen Schwiegervater im Jahre 2008 bei der Polizei in Fürstenfeldbruck fälschlicherweise wegen eines vemeintlichen sexuellen Mißbrauchs seiner damals fünfjährigen Enkelin, – der Tochter des Angeklagten, – angezeigt und zusätzlich seine Freundin zur Falschaussage angestiftet zu haben. Nach ihrer Trennung vom Angeklagten hatte seine Freundin zugegeben, auf Ersuchen des Angeklagten gelogen zu haben und falsch ausgesagt zu haben. Da der Angeklagte zusätzlich beantragt hatte bei der Polizei, Schwiegervater in Untersuchungshaft zu nehmen, hatte die Staatsanwaltschaft München II gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung, der Anstiftung zur Falschaussage und der versuchten mittelbaren Freiheitsberaubung erhoben.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat nach einer Hauptverhandlung mit 5 Verhandlungstagen nicht den geringsten Hinweis auf den behaupteten sexuellen Mißbrauch gefunden. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck hat sich der Angeklagte daher tatsächlich wegen exakt der Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hatte, strafbar gemacht, und veurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Da die Strafe 2 Jahre übersteigt ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe hätte die Strafe auch höher ausfallen können: Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-02 16:36:112020-01-28 12:10:45Keine Bewährung für falsche Verdächtigung und Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vor Gericht

Freispruch im Nötigungsprozeß

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht München hatte im Haupverfahren vergangenen Oktober noch keinen Zweifel daran gezeigt, daß ein ehemaliger BILD-Reporter den Schauspieler Otti Fischer unter Zuhilfenahme eines heimlich gedrehten Sex-Videos mit einer Prostituierten dazu genötigt hatte, ein Interview mit dem BILD-Reporter zu geben, und den Reporter zu einer hohen Geldstrafe von Euro 14.400 verurteilt. Die Berufungskammer am Landgericht München I hob jedoch am heutigen Montag dieses Urteil auf und sprach den Reporter frei.

Ausschlaggebend könnte wohl die Aussage der Agentin des Schauspielers gewesen sein, die einen Druck auf Fischer durch den Reporter bestritten hatte.

Die Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischer als Nebenkläger wollen diesen Freispruch nicht akzeptieren und Revision einlegen. Damit wird sich als nächste Instanz das Oberlandesgericht München mit der Sache befassen.

23. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-23 16:34:192020-01-28 12:11:04Freispruch im Nötigungsprozeß

Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stand am heutigen Dienstag eine Muslima, die ihren Mann, einen Imam, bezichtigt hatte, sie jahrelang mißhandelt zu haben. Der Imam war aufgrund dieser ihrer Vorwürfe für wzeieinhalb Monate in Untersuchungshaft gewandert, bis sich herausstellte, daß seine Frau gelogen und ihn zu Unrecht belastet hatte. Sie war deshalb von der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der mittelbaren Freiheitsberaubung und wegen falscher Verdächtigung angeklagt worden und mußte sich nun vor dem Strafgericht verantworten. In der Verhandlung rechtfertigte sie ihre Lügen damit, daß sie sich habe trennen wollen von ihrem Mann, nachdem es zum Streit um die Kinder gekommen war. Der Ehemann habe sich jedoch nicht korrekt scheiden lassen wollen, sondern habe sie nach islamischem Recht einfach verstoßen. Hierfür habe sie sich rächen wollen.

Wegen ihrer schwerwiegenden Lügerei hatte sie übrigens auch selbst Untersuchungshaft erleiden müssen, die Angeklagte hatte sich unbestreitbar wegen falscher Verdächtigung und wegen mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht und durch ihre Lügen ihren Mann ins Gefängnis gebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, das Gericht verhängte neun Monate auf Bewährung. Das Urteil war wohl sofort auf breite Zustimung gestoßen, denn alle Seiten erklärten Rechtsmittelverzicht.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:30:412020-01-28 12:11:22Bewährung für Ehefrau wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung

Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 67-jährigen Augsburger wegen Erpressung seiner ehemaligen Lebensgefährtin nur zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro.

Der 67 jährige Rentner hatte seiner ehemaligen Freundin schriftlich damit gedroht, ein kompromittierendes Sexvideo mit ihr zu veröffentlichen, falls sie nicht eine Sicherungshypothek über 20.000 Euro zurücknehme, die ihn belaste. Das Video gab es zwar gar nicht, die 69 jährige befolgte seinen Wunsch nicht und ließ sich nicht erpressen, – obwohl sie von der Existenz des Videos ausging, – sondern zeigte den Erpresser an.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:50:022020-01-28 12:11:48Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin
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