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Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Zuerst gab’s den Versuch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden durch das Angebot eines Aufhebungsvertrages. Als der etwa 50-Jährige das Angebot ablehnte und weiter bei seiner Firma beschäftigt bleiben wollte wurden ihm die Folterwerkzeuge gezeigt. Plötzlich erhielt er eine fristlose Kündigung ohne jede Begründung. Als er Kündigungsschutzklage erhob tauchten unversehens schwere Vorwürfe wegen angeblicher zahlreicher Verfehlungen gegenüber dem Führungspersonal und seinen Kollegen auf. Der Anwalt des Mannes (Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) wird nun mit einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung vorgehen.

Eine Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung steht jedem Arbeitnehmer zu.

Erstmalig waren die Vorwürfe der Arbeitgeberfirma auf einem Schreiben der Bundesagentur für Arbeit aufgetaucht. Dieses Schreiben enthielt die Ablehnung des Antrages des Arbeitnehmers auf ALG I, den er nach seinem Rauswurf gestellt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Ablehnung damit, dass der Arbeitnehmer angeblich Straftaten zu Lasten der Firma begangen hatte. Der Mann bekam also noch nicht einmal ALG I!

Er soll Führungspersonal in einem Raum eingesperrt und Kollegen geschlagen haben.

Frei erfundene Vorwürfe, die nur den Zweck haben, den Arbeitnehmer loszuwerden. Eine nicht so besonders originelle Aktion der Arbeitgeberin, sondern eine uralte Masche, um Leute rauszuschmeißen, die man nicht mehr will. Man erfindet also einfach etwas, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Derartige Erfindungen sind allerdings strafbar: Sie stellen sowohl strafbare Verleumdungen dar als auch versuchten oder vollendeten Prozessbetrug! Das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht ist nämlich nicht dafür geschaffen worden, um den Arbeitgebern dabei behilflich zu sein, mißliebige Arbeitnehmer mit falschen Anschuldigungen loszuwerden.

Die Straftaten, die er begangen haben soll, sind einfach nur abstrus, sind konstruiert und an den Haaren herbeigezogen.

Die Arbeitgeberfirma setzt darauf, dass der Arbeitnehmer zwar sofort Kündigungsschutzklage erheben wird. Sie rechnet aber auch damit, dass der Verleumdete vor dem Arbeitsgericht dann letztlich einen Abfindungsvergleich akzeptieren wird, der seinen Rausschmiß endgültig absegnet. Anders gesagt: Egal wie absurd die Vorwürfe einer fristlosen Kündigung auch immer sein mögen. Sie reichen fast immer dafür aus, den Arbeitnehmer loszuwerden. Indem der nämlich einen Abfindungsvergleich akzeptiert, den er vorher nicht wollte.

Ein Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht endet nämlich fast immer in einem Abfindungsvergleich.

Dies ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, aber sozusagen Gewohnheitsrecht. Keinem Arbeitnehmer kann man schließlich zumuten, nach solchen Vorwürfen in einer Firma weiter zu arbeiten. Dies ist stets der große Trumpf der Arbeitgeber. Hier hilft nur der Weg zum Anwalt.

Eine Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung sollte immer mit einem Strafantrag verbunden werden, will man wirklich eine strafrechtliche Verfolgung des Arbeitgebers!

Dieser Strafantrag kann nur binnen 3 Monaten ab Bekanntwerden der Verleumdung gestellt werden. Danach kann man nicht mehr mit einer Strafverfolgung rechnen, weil es an einem wirksamen Strafantrag fehlt.

 

17. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-17 14:51:582026-02-22 16:33:03Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Was sich Täter anscheinend scheinend vorher nie überlegen. Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige. Mobbing besteht in der Regel aus Beleidigung, übler Nachrede, Stalking, Verleumdung und anderen Übeln mehr. Alles Straftaten. Sie werden auf entsprechenden Strafantrag der Opfer hin durch die Polizei verfolgt.

Opfer können also sowohl den Zivilrechtsweg vor den Landgerichten verfolgen als auch den Strafrechtsweg vor den Staatsanwaltschaften.

Im Rahmen von Unterlassungsklagen besteht die Möglichkeit, den Tätern die Wiederholung ihrer Verleumdungen gerichtlich per Endurteil untersagen zu lassen. Ein für Täter solcher Straftaten äußerst kostspieliger Weg. Sie müssen nämlich erhebliche Gerichtskosten tragen und zudem die Anwaltskosten für beide Seiten. Da ist ganz schnell ein ganzer Sommerurlaub weg.

Ein äußerst effektives Mittel ist auch ein zusätzlicher Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes mit dem Ziel eines Kontaktverbotes.

Sozusagen der dritte Weg. Mobbingopfer können sich der Hilfe des Familiengerichts bedienen und den Tätern im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, nochmals Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dieser dritte Pfeiler ist von besonderer Bedeutung für Stalkingopfer. Man muss sich also Mobbing nicht gefallen lassen.

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeigen aber vor allem mit dem Ziel, endlich einem Täter die Stirn zu bieten und der reinen Opferrolle zu entkommen.

Sich nicht aktiv dem Stalker zu stellen ermutigt nach aller Erfahrung Täter nur dazu, immer weiter zu machen und vor allem immer weiter zu gehen. Post von Anwalt, Polizei und Gericht stellen eine wirksame Bremse dar. Mobbingtäter und Stalker riskieren empfindliche Strafen. Vor allem gehen solche Straftaten an den Geldbeutel. Während Mobbingopfer z.B. durch ihre Rechtsschutzversicherung Hilfe bekommen kriegen Stalker keinerlei finanzielle Hilfe von irgend woher.

17. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht3.png 304 449 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-17 15:21:202026-01-17 15:21:20Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die junge Frau mußte sich nach einer Trennung von ihrem Lebensgefährten vor 3 Jahren an einen Anwalt wenden. Von ihren beiden Schwestern war ihr mitgeteilt worden, dass ihr Ex nicht nur gelästert hatte über sie. Ihr wurde berichtet, dass er über sie auch verleumderische Behauptungen verbreitete. Sie beauftragte ihren neuen Anwalt damit, gegen ihren Ex eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede zu fertigen.

Eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede dient dazu, die Verbreitung falscher und meist ehrverletzender Behauptungen über sich zu stoppen.

Der Ex war damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte dies der Frau nur kurz per SMS angekündigt. Dabei hatte er sich weder um den noch laufenden Mietvertrag gekümmert noch um die Frage, wie die Frau den gesamten Mietzins nun alleine tragen könnte. Auch um die Nebenpflichten des Vertrages wie Renovierung oder Ähnliches hatte er sich nicht gekümmert. Er war einfach verschwunden.

Der Exfreund ließ dafür lange nach seinem Auszug die Familie seiner früheren Freundin wissen, sie habe die gemeinsame Wohnung in einem Dreckszustand hinterlassen und habe außerdem Mietschulden.

Außerdem ließ er ihre Familie wissen, dass sie ihn sehr viel Geld gekostet habe. Das war für die auf ihre Reputation insbesondere ihrer Familie gegenüber sehr bedachte Frau zu viel. Kein Wort davon war schließlich wahr. Sie hatte während eineinhalb Jahren die gesamte und damit doppelte Miete alleine getragen, also auch seinen hälftigen Anteil. Auch die abschließende Renovierung hatte sie selbst übernommen, natürlich auch dies ohne seine Hilfe.

Die Unterlassungsklage wegen übler Nachrede wird nun nicht nur dazu führen, dass der Ex diese Behauptungen nicht mehr weiter aufrechterhalten darf.

Er wird vom Gericht auch dazu verdonnert werden, der Familie mitzuteilen, dass er diese Behauptungen fälschlicherweise erhoben hatte und dass er sie nun widerruft. Das bedeutet, dass die Frau bei Gericht nicht nur den Antrag auf Unterlassung der Verleumdungen beantragt hat. Sie hat ihren Anwalt (RA Florian Schneider) auch ausdrücklich damit beauftragt, von ihrem Ex zu verlangen, dass er gegenüber ihrer Familie seine Lügen richtig stellt.

Die Kosten dieser ganzen schäbigen Lügerei wird er am Ende alleine tragen müssen, also sowohl die Anwaltskosten beider Seiten als auch die Gerichtskosten.

Kein ganz billiges Vergnügen vor dem Landgericht. Die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten über Andere kann übrigens nicht nur mit Unterlassungsklagen verfolgt werden. Dies ist nur eine von zwei Möglichkeiten. Geschädigte können auch mit Strafanzeigen gegen Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Es handelt sich nämlich dabei um Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft auf entsprechende Strafanträge hin strafrechtlich verfolgt werden können.

9. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-09 13:53:152026-01-11 15:18:41Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Angeklagte hatte sich mit vielen harten Bemerkungen zu weit aus dem Fenster gelehnt. Ihre Beleidigungen waren zahllos geworden gegenüber Nachbarn, Behörden, Polizei. Bedrohungen kamen hinzu. Die Anzeigen häuften sich. Zunächst auch die Einstellungen. Als es zu viel wurde mit den Verfahren erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Am Ende hieß es: Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen.

Der Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

In einer langen Beweisaufnahme waren alle Geschädigten angehört worden, die Opfer der Beleidigungen und Bedrohungen geworden waren. Alle hatten ihre ursprünglichen Aussagen bei der Polizei bestätigt und wiederholt. Es gab also keinen Zweifel daran, dass die Angeklagte die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Äußerungen getan hatte.

Das Amtsgericht hatte jedoch Zweifel an der Schuld der Angeklagten.

Der in der Hauptverhandlung mit anwesende Psychiater hatte die Aufgabe, genau diese Frage zu beantworten: Ist die Angeklagte schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig. Damit tat er sich jedoch sehr schwer. Die Angeklagte hatte sich stets geweigert, sich von dem Psychiater untersuchen zu lassen. Sie hatte den Kontakt zu ihm komplett verweigert.

Auch in der Hauptverhandlung hatte sie jegliche Angaben zu den Tatvorwürfen und zu ihrer Person verweigert.

Damit war es dem psychiatrischen Sachverständigen unmöglich, eine sichere Aussage zu der Frage zu treffen, ob die Angeklagte schuldunfähig war oder nicht. Er konnte nur sagen, dass sie ganz sicher nur eingeschränkt schuldfähig war. Gleichzeitig konnte er aber eine Schuldunfähigkeit nach 20 StGB nicht ausschließen. Am Ende der Beweisaufnahme waren alle Mittel des Gerichts ausgeschöpft, in Erfahrung zu bringen, ob die Angeklagte nun schuldunfähig war oder womöglich nur eingeschränkt schuldfähig.

Vor dem Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen war die Angeklagte kurz in Bedrängnis geraten, da das Gericht in Erwägung zog, sie in die Psychiatrie einzuweisen.

Das Gericht hatte die recht herben Bedrohungen der Angeklagten im Auge, wonach sie tätlich werden wollte gegen ihre Opfer. Damit wären die Voraussetzungen des 63 StGB für eine Einweisung in die Psychiatrie erfüllt gewesen. Dies konnte jedoch durch die Verteidigung (RA Florian Schneider) aus der Welt geschafft werden.

 

25. Juli 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-07-25 13:24:062025-07-25 13:25:49Freispruch nach Anklage wegen Beleidigungen und Bedrohungen

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der Ärger mit der Verwandtschaft ging schon länger. Die Frau aus Schwaben hatte sich vielerlei Anfeindungen durch ihre Verwandte ausgesetzt gesehen. Über Jahre hinweg. Der Geschädigten riß irgendwann der Geduldsfaden, als ihre Tochter nun plötzlich auch noch Beleidigungen auf ihrem Handy vorfand. Säuferin und ähnliches mußte die Tochter über ihre Mutter lesen. Sie suchte sich nun anwaltliche Hilfe (RA Florian Schneider). Als Maßnahmen kamen Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung in Betracht.

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind die Mittel der Wahl, wenn Menschen im Umgang jedes Maß und jede Zurückhaltung verlieren.

Und sich immer mehr im Ton vergreifen. Das Gesetz sieht damit gleich zwei recht wirksame Maßnahmen vor. Der oder die Geschädigte kann sowohl Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede erstatten als auch den Zivilrechtsweg beschreiten. Jeder sagt mal etwas, was er nicht so meint. Strafbar sind aber vor allem die konsequenten und nicht mehr enden wollenden Beleidigung und Verunglimpfungen.

Beides tut den Tätern weh, weil Beides sowohl zu hohen Kosten für Anwalt und Gericht als auch zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Der erzieherische Effekt ist hoch. Der Täter oder die Täterin erhalten zunächst ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, diese oder jene Beleidigung, Verleumdung, etc. zu unterlassen und zu widerrufen. Hierfür erhält er oder sie eine kurze Frist. Geht die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht innerhalb der Frist ein wird Klage zum Amtsgericht oder Landgericht erhoben, je nach Zuständigkeit.

Gleichzeitig kann auch eine Strafanzeige erstattet werden, Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind also gleichzeitig möglich.

Ermittelt der Staatsanwalt kann die Folge ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe sein. Je nach Schwere und Anzahl der Verunglimpfungen womöglich ein teurer Spaß. Wer sich also sein Maul über Andere zerreißt sollte sich also dieses Risikos bewußt sein.

Am Ende trägt der Täter oder die Täterin die Kosten für den Anwalt des oder der Geschädigten, ebenso wie die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Diese Kosten kommen zur Geldstrafe hinzu.

Geschädigte können zunächst ihre Rechtsschutzversicherungen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, Anwalts- und Gerichtskosten zu verauslagen, bis der Rechtsstreit gewonnen ist. Nicht von der Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind die Anwaltskosten für die Erstattung einer Strafanzeige.

28. November 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-11-28 15:05:512024-11-28 15:08:41Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Unterlassungsklage wg Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Verleumdung und üble Nachrede sind die Klassiker für Unterlassungsklagen. Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung ist aber ebenfalls möglich. Als Betroffener von Beleidigungen kann man sich wehren. Vor allem dann, wenn der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse von einer Strafverfolgung abgesehen hat. EinBetroffener hat dann die Wahl zwischen zwei Rechtswegen.

Der Betroffene kann sowohl Privatklage als auch Unterlassungsklage wg Beleidigung bei Gericht einreichen.

Eine Privatklage reicht man dann ein, wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Dann kann der Betroffene selbst Anklage einreichen. Diese heißt dann aber Privatklage. Die Privatklage wird vor dem Strafrichter verhandelt. Im Falle eines Schuldspruches bekommt der Beleidiger eine Geldstrafe. Etwas anders läuft es mit der Unterlassungsklage.

Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung wird beim Zivilgericht eingereicht.

Ob das Amtsgericht zuständig ist oder das Landgericht richtet sich nach dem Streitwert. Nach dem Gesetz ist für eine Beleidigung der Regelgegenstandswert von € 5.000 anzusetzen. Damit wäre man beim Amtsgericht. Mehrere Beleidigungen würden aber den Streitwert erhöhten, man käme dann zur Zivilkammer am Landgericht.

Im Gegensatz zur Privatklage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Zivilgericht.

Eine Deckungszusage bei Privatklagen ist als aktive Strafverfolgung dagegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Kosten muss der Beleidigte also selbst tragen. Bei einer Verurteilung zahlt der Täter die Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem RVG für Strafsachen, hier gibt es keinen Streitwert.

Wichtig ist auch für die Privatklage, dass ein Strafantrag rechtzeitig binnen 3 Monate gestellt worden sein muss!

Das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung zunächst eine ganz normale Strafanzeige stellen muss. Gleichzeitig muss man Strafantrag stellen. Hierfür läuft eine recht kurze Frist von nur 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Tat. Kommt der Strafantrag zu spät gibts keine Privatklage.

Dem Opfer bleibt es unbenommen, beide Rechtswege zu beschreiten, also Zivil- und Privatklage!

Betroffene von Beleidigungen können also beide Arten von Klagen gleichzeitig einreichen. Strategisch sinnvoller dürfte es allerdings sein, zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Täters zu betreiben. Die Unterlassungsklage kann danach eingereicht werden. Hierfür gilt die reguläre Verjährung von 3 Jahren.

15. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-15 17:11:492022-02-15 17:16:13Unterlassungsklage wg Beleidigung

Verteidiger bei Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Wer einen Verteidiger bei Verleumdung sucht ist gut beraten, sich an einen Strafverteidiger mit zivilrechtlichen Kenntnissen zu wenden. Opfer von Verleumdung benötigen nämlich Hilfe gleich auf zwei Rechtsgebieten, nämlich im Straf- und Zivilrecht.

Verteidiger bei Verleumdung müssen also bereit sein dazu, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu beraten.

Wer Opfer einer Verleumdung geworden ist will durch seinen Anwalt nämlich in aller Regel zweierlei erreichen. Er will zunächst einmal die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders. Er will aber gleichzeitig auch erreichen, dass der Täter seine Verleumdungen künftig unterläßt. Die Strafanzeige gegen den Verleumder führt nämlich zunächst nur zur Bestrafung des Täters.

Ein Verteidiger muss den Täter also schriftlich unter Fristsetzung zur Unterlassung auffordern.

Die Aufforderung erfolgt mittels Anwaltsschriftsatz, der auch eine schriftliche Verpflichtungserklärung für den Täter enthält. Zusätzlich wird ein Verteidiger bei Verleumdung dem Täter die Androhung zukommen lassen, gegen den Täter Klage zu erheben, falls er die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt. Opfer von Verleumdungen haben aber noch weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen Verleumder.

Sie können derartige Täter dazu auffordern, ihre Verleumdungen gegenüber  den Empfängern ihrer falschen Behauptungen richtigzustellen.

Außerdem haben Opfer von Verleumdungen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täter. Derartige Ansprüche sind gegeben für den Fall, dass ein Opfer durch die Verleumdung nachweislich geschädigt worden ist. Die Beweispflicht hierfür trifft allerdings komplett das Opfer. Verleumdungstäter trifft andererseits eine noch viel schwierigere Beweispflicht. Denn sie müssen nachweisen, dass ihre Verleumdungen der Wahrheit entsprechen.

Denn nicht das Opfer von Verleumdungen muss beweisen, dass eine Verleumdung eine Verleumdung ist!

Verleumdungstäter können  sich nämlich vor dem Richter nur dadurch retten, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen antreten. Das wird in den wenigsten Fällen gelingen. Diese Regelung trifft den Verleumdungstäter gleichermaßen vor dem Straf- wie dem Zivilrichter.

Der Verteidiger bei Verleumdung wird also im Rahmen seiner Tätigkeit als Opferanwalt den Staatsanwalt auf diesen Punkt hinweisen müssen.

Gelingt dem Verleumder der Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen nicht ist der Nachweis der Verleumdung erbracht und er wird sowohl in straf- wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht verurteilt.

4. Februar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-02-04 16:17:412021-02-05 12:53:06Verteidiger bei Verleumdung

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Unterlassungsklage

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Unterlassungsklage ist manchmal die letzte Rettung. Der Mittfünfziger aus Italien hatte sich mit einer Landsfrau eingelassen, die ihn gleich nach Beginn der Beziehung betrogen hatte. Als er sie deshalb aus der Wohnung geworfen hatte hatte sie auf Rache gesonnen. Der neue Lover war ihr als das richtige Mittel für ihren Rachefeldzug erschienen. Ihr neuer Lover mußte zur Polizei gehen, um eine falsche Anzeige zu erstatten. Mit dieser Anzeige gedachte die verschmähte Frau, ihrem Ex am erfolgreichsten schaden zu können. Wegen der Anzeige würde er seine Arbeitsstelle verlieren, so plante sie.

Bei der Polizei behauptete der Neue auftragsgemäß, der Mittfünfziger würde ihn mit seiner Waffe bedrohen.

Der Plan der Ex war so schlecht nicht. Infolge der Einleitung der Ermittlungen durch die Polizei war eine Meldung bei der Unteren Sicherheitsbehörde erfolgt. Die hatte dem Mittfünfziger eine sog. Waffentrageerlaubnis erteilt. Die brauchte er für seinen Job als Sicherheitskraft bei einem Unternehmen. Wegen der Strafanzeige wurde dem Mann nun angekündigt, dass er seinen Waffenschein verlieren würde. Und mit ihm seinen Job.

Da die Behauptungen des Anzeigeerstatters nachweislich falsch sind hat der Italiener das Recht, im Wege einer Unterlassungsklage die Unterlassung der Behauptungen zu verlangen.

Vor diesem Schritt verlangt das Gesetz allerdings zunächst die Zustellung einer Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt (Rechtsanwalt Florian Schneider) per Post. Die Unterlassungsklage darf erst der zweite Schritt sein! Erst wenn der Verleumder die Verpflichtungserklärung zur Unterlassung nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnet kann der Geschädigte ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen. Erst dies ermöglicht die Unterlassungsklage.

Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist also, dass der Verleumder die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß unterzeichnet hat.

Das Aufstellen einer Behauptung mit Schmähcharakter erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Werden derartige Behauptungen gegenüber der Polizei erhoben und leitet die daraufhin ein Strafverfahren ein ist zusätzlich auch der Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.

Der Verleumdete hat aber nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger.

Zusammen mit der Unterlassungsklage wird deshalb oft auch ein Feststellungsantrag mit eingereicht, dass der Verleumder künftig Schadensersatz zu leisten hat.

29. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-29 14:34:252020-12-29 14:34:25Unterlassungsklage

Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht sind eingestellt. So lautete der Inhalt des neuesten Schreibens, das der jungen Angestellte aus München so lange erwartet hatte. 

Das erste Schreiben, das er in dieser Sache erhalten hatte, war weniger freundlich gewesen.

Dieses Schreiben stammte von der Polizei. Ihm war darin mitgeteilt worden, dass die Staatsanwaltschaft München I gegen ihn Anzeige erstattet hatte wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Er war einige Monate zuvor dazu aufgefordert worden, vor dem Amtsgericht München als Zeuge auszusagen. Hier war es um eine Körperverletzungssache in der München Straßenbahn gegangen. 

Eine andere Zeugin in diesem Verfahren hatte ihn beschuldigt, absichtlich vor Gericht gelogen zu haben.

Nachdem er seine Zeugenaussage erledigt hatte hatte die Staatsanwältin, die in dieser Gerichtsverhandlung anwesend gewesen war, ihn angezeigt. Ein lange zurück liegender WhatsApp-Chat zwischen ihm und der anderen Zeugin war das Problem: Der Chat hatte bei Gericht und bei der Staatsanwältin den Eindruck erweckt, er habe gelogen. 

Erst die genaue Prüfung der Ermittlungsakte durch den Verteidiger hatte dann für Klarheit gesorgt.

In der Ermittlungsakte zeigte sich, dass der Beschuldigte gar keine uneidliche Falschaussage vor Gericht gemacht hatte. Auf Vorschlag seines Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde im Rahmen einer sog. Verteidigungsschrift eine Stellungnahme zur Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft geschickt. Hierbei war zunächst auch und vor allem die Motivlage der anderen Zeugin dargestellt worden. Es wurde aber auch nachgewiesen, dass es gar keine Diskrepanz gab zur Aussage des Beschuldigten vor Gericht.

Da dem Beschuldigten damit nicht mehr nachgewiesen werden konnte, dass er gelogen hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der jungen Münchner Angestellte atmete nicht ganz ohne Grund am Ende der Sache auf: Auf uneidliche Falschaussage von Zeugen vor Gericht stehen empfindliche Strafen. Die Höhe der Strafen liegt dabei stets so, dass eine Eintragung in Führungszeugnis erfolgen muss. Bei einer Bewerbung bedeutet das, dass der neue Arbeitgeber von der Verurteilung erfährt. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet für den Beschuldigten, dass er ohne jede Belastung und ohne Nachteile aus dem Ermittlungsverfahren herausgekommen ist.

28. November 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-11-28 13:47:442020-01-28 11:51:27Ermittlungen wegen Falschaussage eingestellt
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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