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Bewährung für Diplom-Ingenieur

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein junger Diplom-Ingenieur aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte am Montagnachmittag das zweifelhafte Vergnügen, sich für die Folgen einer Feier anläßlich eines Kollegenabschieds letztes Jahr vor dem Amtsgericht München verantworten zu müssen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte dem etwa Dreißigjährigen vorgeworfen, letztes Jahr im Sommer in einem Münchner Club einem Barkeeper zwei ineinander gesteckte Cocktailgläser ins Gesicht geschlagen zu haben, als der ihn zur Ordnung gerufen hatte, nachdem er einen weiblichen Gast belästigt haben soll. Der Angeklagte soll dem Barkeeper die Gläser ohne jede Vorwarnung so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass der zahlreiche Schnittwunden und Probleme mit seinen Zähnen davon getragen hatte. Der Barkeeper, der als Student der Zahnmedizin nachts in dem Club in seinem Nebenjob arbeitet, hatte allerdings keinerlei Dauerfolgen davon getragen. Der Angeklagte bestritt zunächst den Vorwurf und sprach von Verwechslung.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens waren aufgrund des Bestreitens des Ingenieurs jede Menge Zeugen aus dem Club vernommen worden, vor allem Türsteher und Gäste, die allerdings entweder gar nichts mitbekommen hatten oder den beschuldigten Ingenieur als Täter identifiziert hatten. Auch der geschädigte barkeepende Zahnmedizinstudenten war sich in der Hauptverhandlung sicher, dass es der Angeklagte war, der ihn geschlagen hatte und wiederholte seine Anschuldigungen gegen den Angeklagten mit großer Sicherheit im Rahmen einer sehr glaubhaften Zeugenaussage.

Der Angeklagte konnte sich daher erst nach einem sehr deutlichen Hinweis des Richters in der Hauptverhandlung dazu durchringen, ein Geständnis abzulegen und die Tätlichkeit einzuräumen und sich bei dem Geschädigten zu entschudligen. Nur deshalb, – und wohl auch wegen der schweren Alkoholisierung des Anegklagten zur Tatzeit, – entschloß sich der Richter dazu, ihn zwar wegen einer gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu verurteilen, ihm aber eine Freiheitsstrafe von nur 3 Monaten auf Bewährung mitzugeben, die den alleruntersten Rand der Strafrahmens für einen minder schweren Fall darstellt. Da die Staatsanwaltschaft schon in der Gerichtsverhandlung zu verstehen gegeben hat, sich mit nicht weniger als 9 Monaten Freiheitsstrafe zufrieden geben zu wollen, wird das Urteil wohl nicht rechtskräftig werden und die Sache in eine zweite Runde vor der Berufungskammer des Landgerichts München I gehen.

2. Juli 2012/von Florian Schneider
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