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Auffahrunfall wird zum Krimi

Straßenverkehrsdelikte

Ein Versicherungsangestellter erlebt einen Auffahrunfall und weiß danach nicht mehr, was er noch glauben soll. Er steht im Münchner Umland an einer Kreuzung, vor einer roten Ampel, hinter einem anderen Auto und wartet auf Grün. Als es einfach nicht Grün werden will und die Ampel ganz unübersehbar kaputt ist, überlegt er sich, nicht mehr länger auf ein Grün zu warten, das sowieso nicht kommt, und will anders zufahren. Auf der Rechtsabbiegespur gibts keine Ampel und er könnte durchfahren. Als er den Rückwärtsgang seiner Automatik einlegt, krachts hinten, ein von hinten auf die Kreuzung zufahrendes Auto hat sich offenkundig verschätzt und ist ihm hinten aufgefahren. So weit alles klar, denkt er sich, ein Auffahrunfall eben! Doch weit gefehlt! Der Auffahrende entpuppt sich als Polizeibeamter, der überhaupt keine Lust hat, einen Fehler zuzugeben und in der Versicherung zurückgestuft zu werden. Er traut seinen Ohren kaum, als er hört, nicht er sei dem Versicherungsangestellten aufgefahren, nein, ganz im Gegenteil, der Versicheurngsangestellte soll zurückgestoßen sein! Die hinzugerufenen Polizeibeamten der nächsten Inspektion springen ihrem Kollegen zur Seite und nehmen den Versicherungsangestellten als Unfallverursacher ins Protokoll. Als er protestiert und seine Version zum Unfallhergang im Rahmen seiner Forderung auf Schadensersatz bei der Versicherung des auffahrenden Polizeibeamten geltend macht, leiten sie zusätzlich ein Strafverfahren ein gegen ihn wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs. Da die Staatsanwaltschaft München inzwischen der Anzeige des Polizeibeamten gefolgt ist und das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den Versicherungsangestellten (Verteidiger RA Florian Schneider) eingeleitet hat, wird ein Unfallsachverständiger eingeschaltet. Der hat inzwischen sein Gutachten vorgelegt: Und tatsächlich stellt sich nun heraus, dass der Beschuldigte Recht hatte mit seiner Version vom Unfallhergang. Nun wird sich der Beamte seinerseits nicht nur wegen des Vorwurfs des versuchten Prozeßbetrugs in seinem Zivilprozeß auseinanderzusetzen haben, sondern auch wegen falscher Verdächtigung: Denn nach den Feststellungen des Gutachters konnte sich der Unfall gar nicht so zugetragen haben, wie der behauptet hat, denn er muss ganz klar aufegfahren sein, die Schäden an den beiden Autos sind nach Meinung des Sachverständigen eindeutig! –  Passt alles nicht so recht zum Bild von einem integren Polizeibeamten und wird seiner Laufbahn wohl nicht wirklich förderlich sein, denn nun hat der Versicherungsangestellte gegen den wahren Unfallverursacher erstattet.

13. März 2015/von Florian Schneider
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