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Arrest für Diebstahl einer ec-Karte

Jugendliche - Heranwachsende

Am Montag hatte sich ein 21-jähriger Mann (Verteidiger RA F. Schneider) vor dem Münchner Jugendschöffengericht zu verantworten, den die Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des Diebstahls einer Ec-Karte und Betrugs angeklagt hatte: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte noch als 20-Jähriger zu Hause aus der Jackentasche seines Onkels dessen Kreditkarte gestohlen und noch am selben Tag zwei Abhebungen am Geldautomaten über insgesamt knapp Euro 400 getätigt. Damit lautete der Tatvorwurf nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Computerbetrug in zwei Fällen. Der Schaden war vom Vater des Angeklagten noch vor der Verhandlung wiedergutgemacht worden. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war und eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen war erfolgte keine Anklage zum Erwachsenengericht.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht München erhoben worden, da der Angeklagte noch nicht einmal drei Monate vor dem Diebstahl vom Jugendgericht zu 2 Wochen Jugendarrest wegen eines anderen Eigentumsdelikts verurteilt worden war. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit war seitens der StA von schädlichen Neigungen ausgegangen worden, die eine Jugendstrafe gerechtfertigt hätten.

Das Amtsgericht entschied sich jedoch nur zu einem neuerlichen Dauerarrest von 3 Wochen nebst einer Geldauflage von Euro 1.000 an einen Verein, da der Angeklagte geständig war und zudem endlich über eine geregelte Arbeit verfügt.

19. September 2011/von Florian Schneider
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