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Anzeige gegen S-Bahn-Kontrolleur wegen Freiheitsberaubung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein Kontrolleur der S2 erhielt vor Kurzem eine unerfreuliche Nachricht des Bundespolizeireviers am Ostbahnhof: Ein Fahrgast, den er kurz zuvor in der S2 kontrolliert und wegen eines nicht korrekt gestempelten Fahrscheines zur Polizei am Ostbahnhof mitgenommen hatte, hatte ihn angezeigt wegen Freiheitsberaubung. Hintergrund der Anzeige des Fahrgastes war der Umstand, dass der kontrollierte Fahrgast eigentlich hatte aussteigen wollen, als er in die Kontrolle geraten war. Da sein Fahrschein aber nicht korrekt gestempelt war, – er war mehrfach an derselben Stelle gestempelt worden und deshalb ungültig, – mußte der Kontrolleur seine Personalien aufnehmen. Der Fahrgast jedoch wollte unbedingt aussteigen und seine Personaliern natürlich lieber nicht angeben. Der Kontrolleur ließ ihn jedoch nicht aussteigen, da seine Vorschriften es verbieten, alleine mit einem Fahrgast die S-Bahn zu verlassen. Hätte der Fahrgast seine Personlaien gleich und vor allem freiwillig angegeben und seinen Ausweis hergezeigt hätte er natürlich ohne Weiteres aussteigen dürfen. So mußte allerdings der Kontrolleur mit ihm weiterfahren zum Ostbahnhof, wo die Bundespolizei die erforderliche Identitätsfeststellung durchführen konnte. Über diese unfreiwillige Weiterfahrt ärgerte sich der Fahrgast dann so sehr, dass er den Kontrolleur gleich noch wegen Freiheitsberaubung anzeigte. Der Kontrolleur muß sich damit einem Ermitlungsverfahren stellen, das nach Lage der Dinge jedoch gute Aussichten hat, eingestellt zu werden, da der Kontrolleur letztlich nur gemäß seinen Vorschriften gehandelt hatte, als er das Aussteigen verweigerte. 

16. November 2015/von Florian Schneider
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