• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Antrag auf Wiedereinsetzung sofort stellen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug
Festnahme, Handschellen

Der etwa 30-jährige Programmierer konnte es nicht fassen. Sein Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider), dem er gerade seine Post ungeöffnet übergeben hatte, hatte schockierende Nachrichten für ihn. Unter den zahlreichen Briefen der Justiz fand sich auch ein Beschluss, in dem seine Bewährung widerrufen worden war.

Das Ärgerliche: Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer war bereits 3 Monate alt, als er gelesen wurde.

Der Münchner hatte vor etwa ein bis zwei Jahren eine kurze Freiheitsstrafe abgesessen. Der Rest war zur Bewährung ausgesetzt worden. Mit seiner Entlassung aus der Haftanstalt war für den Mann die Sache erledigt. An die Bewährungsauflagen dachte er nicht mehr. Deshalb hatte er auch Ladungen zu Anhörungen in der Bewährungssache nicht geöffnet.

Nach der Post sah er im günstigsten Fall nur einmal im Jahr.

Was der Justiz offenkundig völlig verborgen geblieben war: Der Mann ist psychisch krank. Der an schweren Depressionen leidende Verurteilte war aufgrund seiner Erkrankung außerstande, sich um die Erledigung seiner Angelegenheiten zu kümmern. Auch das Verlassen seiner Wohnung stellte ihn vor große Probleme. Da er sich nie meldete und sich auch gegen nichts wehrte wurden Urteile und Beschlüsse immer gleich rechtskräftig. Dies war schon deshalb eine schnelle Sache, da es sich um Strafbefehle gehandelt hatte. Gegen die muss man aktiv Einspruch einlegen, wenn man sie nicht akzeptieren will. Auch in den Knast war er schon gekommen, weil er sich nicht wehrte.

Die sofortige Beschwerde gegen den Widerruf hätte man innerhalb einer Woche einreichen müssen.

Als der Mann seinem Strafverteidiger die Post übergab war die Frist allerdings schon seit fast drei Monaten abgelaufen. Nach der herrschenden Rechtslage kann der Mann aber Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Dieser Antrag muss ebenfalls binnen einer Woche bei dem Gericht eingehen, das den Beschluss erlassen hatte.

Den Antrag auf Wiedereinsetzung muss man sofort stellen.

Nach dem Gesetz gibt es also nur dieses ganz schmale Zeitfenster, sich gegen eine vergeigte Frist zu wehren. Das Gericht prüft dann zunächst die Gründe für den Antrag auf Wiedereinsetzung. Dann erst kann es entscheiden, ob es die Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf zulässt. Im vorliegenden Fall des Programmierers war sein Antrag auf Wiedereinsetzung untermauert worden mit einer ärztlichen Bestätigung über seine Erkrankung.

 

16. Juli 2017/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-16 20:21:432017-07-28 14:15:03Antrag auf Wiedereinsetzung sofort stellen
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht Link to: Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht Link to: Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage Link to: Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage Verhandlung, Gericht, GerichtsverfahrenStrafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen