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Haft für fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben, Straßenverkehrsdelikte

Im März stand ein 51-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Dachau, dem vorgeworfen worden war, im Dezember 2009 erheblich alkoholisiert im Auto in Dachau unterwegs gewesen zu sein, um Zigaretten zu kaufen und Lotto spielen zu gehen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau hatte der Mann damals 1,5 Promille im Blut. Als auf drei Passanten traf, die die Krankenhausstraße überqueren wollten, hatte er eine der 3 Fußgänger, eine 70-jährige Frau, mit seinem Auto erfaßt, durch die Luft geschleudert und getötet. Dann sei der Angeklagte, so das Amtsgericht Dachau, nach Hause gerannt, anstatt sich um die schwerverletzte Frau zu kümmern und Hilfe zu holen. Der Angeklagte hatte dies so erklärt, daß er von zu Hause habe Hilfe holen wollen. Der in der Verhandlung anwesende Unfallsachverständige hatte angegeben, daß der Zusammenstoß mit der Fußgängerin für den Angeklagten vermeidbar gewesen sei: Die Straße sei breit und gut einsehbar gewesen.

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung weitgehend geständig gezeigt und über seinen Anwalt eine Entschuldigung und zwei Wiedergutmachungszahlungen an den Ehemann und den Sohn des Opfers angeboten. Der Sohn der getöteten Frau hatte jedoch ebenso wie ihr Ehemann die Entschuldigung ebenso abgelehnt wie die Wedergutmachungszahlung abgelehnt.

Das Amtsgericht Dachau hatte den Angeklagten daraufhin im März 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, für eine Bewährung sah das Amtsgericht keine Möglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
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