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Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag

Straftaten gegen das Leben

Gegen einen arabischstämmigen Mann wurde von der Münchner Mordkommission ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags eingeleitet: Dem Mann wird vorgeworfen, einem 22-jährigen Besucher einer Discothek an der Grafinger Straße mit einer abgebrochenen Flasche schwerste Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht und am Kopf sowie an der Wirbelsäule zugefügt zu haben. Das Opfer liegt im Krankenhaus. Die Ursache und der genaue Hergang der Tätlichkeit sind ebenso unklar wie die Frage, ob eventuell weitere Personen beteiligt sind, die womöglich flüchtig sind. Der arabischstämmige Asylbewerber war wohl eher zufällig in der Nähe des Tatortes festgenommen worden.

Nach den Informationen der Medien ist gegen den Verdächtigen durch das Amtsgericht München Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlages erlassen worden, er befindet sich also in Untersuchungshaft.

Es wird also entscheidend auf die Angaben des inhaftierten Beschuldigten ankommen, da im Moment außer dem Opfer nur er aufklären kann, wie sich die Tätlichkeiten abgespielt haben, – falls er überhaupt an der Sache beteiligt sein sollte, was nach den aktuellen Nachrichten noch völlig unklar ist. Sollte der Beschuldigte allerdings gut beraten sein wird er jede Aussage verweigern. In diesem Falle muß die Kripo die Gesundung des Opfers abwarten, da in diese Falle nur noch von ihm die Aufklärung geleistet werden kann.

29. April 2011/von Florian Schneider
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