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Hausbesitzer vertreibt Eindringling und wird angezeigt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Als der Unbekannte in die Einfahrt des Nachbarhauses ging, in dem Mutter und Schwester wohnen, und sich da umsah, ohne um Erlaubnis zu fragen und ohne zu klingeln, dachte sich der sechzigjährige Handwerker, der während eines Handytelefonates in seinem Auto vor der Einfahrt zu seinem Haus saß und das Geschehen beobachtete, noch nicht viel und glaubte an einen Irrtum. Als der Mann allerdings aus der Nachbarseinfahrt raus und ohne sich um ihn zu scheren in seine eigene Einfahrt ging und sein Haus einer eingehenden Inspektion unterzog wurde er unruhig. Er stieg aus und sprach den Mann an und fragte ihn, was er suche und ob er helfen könne. Als er die Antwort bekam, das ginge ihn überhaupt nichts an, und der Fremde ungeniert weiter auf seinem Grundstück herumlatschte fing er an, sich zu ärgern und er versuchte, den Unbekannten von seinem Grundstück zu bekommen. Es fielen unfreundliche Worte und, der Hausbesitzer wollte seinen Augen nicht trauen, der Eindringling rief die Polizei. Die kam sofort und leitete unverzüglich gegen den Hausbesitzer ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung ein, obwohl selbst die Polizeibeamten Mühe hatten, das vermeintliche Opfer von dem Grundstück des Beschuldigten herunter zu bekommen. Der Ärger gipfelte in einem Strafbefehl des Amtsgerichts über € 900 gegen den Hausbesitzer (Verteidiger RA Florian Schneider). Gegen den Strafbefehl wurde sofort Einspruch eingelegt, in der kommenden Hauptverhandlung wird dann versucht werden, die Verhältnisse gerade zu rücken und dem Angeklagten zu seinem Notwehrrecht zu verhelfen.

24. April 2016/von Florian Schneider
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