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Rauswurf aus dem Supermarkt wegen schreiendem Kind

Allgemein

Deutschland ist wohl immer noch eher ein Hundeland und kein Land für Kinder. Dieser Eindruck bestätigt sich gerade wieder bei dem Vorfall aus Berlin, der die Gemüter zum Ende letzter Woche erhitzt.

Eine junge Mutter von 15 Jahren geht schnell um die Ecke in den für sie fussläufig am Besten erreichbaren Supermarkt und nimmt ihren dreijährigen Sohn mit. Der hat wohl gerade seine Trotzphase und fängt mitten während des Einkaufs an, sich auf den Boden zu schmeißen und herum zu brüllen. Die Mutter, die alle Hände voll hat mit ihren Einkäufen, versucht zwar, so schnell wie irgend möglich fertig zu werden, um wieder nach Hause zu kommen, der Supermarktbesitzer kommt ihr aber dazwischen und wirft sie und ihren Wutzwerg hochkant aus dem Laden.

Deutschland kein Land für Kinder?

Bei allem Ärger über diese wenig nachvollziehbare Reaktion des Supermarktbesitzers muss doch festgehalten werden, dass diese Reaktion des Ladeninhabers rechtlich nicht zu beanstanden ist. Er ist als Inhaber des Hausrechts befugt, frei darüber zu entscheiden, wer seinen Laden betritt und wer ihn wieder zu verlassen hat. Das ist bei einem Supermarkt nicht anders als bei einer Kneipe oder einer privaten Wohnung, der Besitzer bzw. der Inhaber übt das Hausrecht aus! Hätte die junge Mutter die Anordnung des Inhabers nicht befolgt, den Laden sofort zu verlassen, hätte sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht und der Ladeninhaber hätte die Polizei rufen und Anzeige erstatten können.

Gegen den Ladeninhaber dagegen ist rechtlich nichts zu machen: Die junge Mutter kann an die Presse gehen und sich bei der Zentrale der Supermarktkette beschweren, mehr Möglichkeiten hat sie nicht. Wird also noch länger nicht so schnell was werden mit dem Land für Kinder!

17. April 2016/von Florian Schneider
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