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MPU auch bei nur gelegentlichem Cannabis-Konsum

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Viele Mandanten, die wegen gelegentlichem Cannabiskonsum Schwierigkeiten mit der Polizei und danach mit der Führerscheinstelle bekommen haben, stellen die Frage, weshalb sie nun mit einer MPU behelligt werden. Prinzipiell muss ihnen ja auch wirklich zugestanden werden, dass sie eben nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich konsumieren. Entscheidend ist jedoch nicht die Unterscheidung zwischen gelegentlich und regelmäßig, sondern alleine die Frage, ob sie bei ihrem gelegentlichen Konsum die wichtige Regel beachtet haben, dass sie ein Fahrzeug nur dann führen dürfen, wenn sie nicht unter THC-Einfluß standen. Das heißt, anders gesagt, es muss ihnen gelungen sein, zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeuges zu unterscheiden. Und hier liegt meist das Problem: Der Joint am Vorabend oder auch der am Vor-Vorabend hat oft lange danach noch seine Auswirkungen und führt dazu, dass sich im Rahmen einer Blutkontrolle noch THC-Werte im Blut finden lassen. Und dann ist die Trennung zwischen Konsum und Fahren eben gerade nicht gelungen! Da die wenigsten sich bei Fahrtantritt noch daran erinnern, dass sie vor Kurzem einen Joint oder eine Bong geraucht haben, kann plötzlich auch eine MPU drohen!

23. März 2015/von Florian Schneider
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